Corona
Informationen zu SARS-CoV-2 für alle Studierende der Psychologie
Die Informationen zu Corona ändern sich durchgehend. Wir halten diese Seite ständig aktuell, bitte besuchen Sie diese Seite daher regelmäßig. Wir wissen, dass viele von Ihnen sich Sorgen um Ihr Studium, um Ihre berufliche Zukunft, um Ihre Gesundheit und um das Wohlergehen Ihrer Verwandten und Freunde machen. Wir bemühen uns mit Hochdruck darum, die negativen Konsequenzen der Corona-Maßnahmen für Sie zu minimieren. Bitte besuchen Sie auch regelmäßig die Corona-Website der HHU, auf der allgemeine, fachunspezifische Informationen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden. Bitte beachten Sie zudem die Corona-Website der Math-Nat Fakultät, auf der Sie fakultätsspezifische Regeln finden.
23.09.2022
Anläßlich des Auslaufens der Corona-Ausnahmeregelung, die nur noch bis zum 30.9.2022 das Anfertigen einer Hausarbeit als Ersatzleistung für ein Berufspraktikum erlaubt, wurden die Informationen zur Anmeldung und Anerkennung berufsbezogener Berufspraktika aktualisiert. Falls Sie diese Corona-Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen möchten, lesen Sie sich bitte sorgfältig die Hinweise hierzu auf der o.g. Informationsseite durch und nehmen Sie bitte umgehend (spätestens jedoch am 26.9.) Kontakt mit dem auf, wenn Sie Ihre Hausarbeit noch nicht abgegeben haben oder Ihnen neben der Hausarbeit noch ein Teilpraktikum fehlt, das Sie derzeit noch nicht absolviert haben und das Sie später gerne zusammen mit der Hausarbeit als Berufspraktikum anerkannt haben möchten.
31.01.2022
Die Prüfungsausschüsse der Bachelor- und Masterstudiengänge Psychologie haben entschieden, dass die Sonderregelung, dass anstelle eines Praktikums auch ein Bericht verfasst werden kann, für ein weiteres Semester verlängert wird (bis zum 30.09.2022). Dies gilt für alle Bachelor- und Masterstudiengänge Psychologie an der Heinrich Heine Universität.
Des Weiteren hat der Prüfungsausschuss Master entschieden, die Sonderregelung, dass auch eine reine Literaturarbeit als Masterarbeit geschrieben werden kann, um ein weiteres Semester zu verlängern (bis zum 30.09.2022). Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge nicht ausschließen, Abschlussarbeiten auch als Literaturarbeiten zu vergeben.
17.01.2022
Die Prüfungsausschüsse für den Bachelor- und den Masterstudiengang Psychologie haben beschlossen, die Freiversuchsregelung – in jedem Modul darf eine nicht bestandene Prüfung wiederholt werden - in den Prüfungsperioden Ende Wintersemester 2021/22 (Januar/Februar) und Anfang Sommesemester 2022 (März/April) fortzuführen. Für diese beiden Prüfungsperioden wird auch die Rücktrittsregelung fortgeschrieben; ein Rücktritt von der Klausur ist also auch ohne Attest möglich. Bitte informieren Sie jedoch im Falle eines Rücktritts möglichst frühzeitig den Modulkoordinator oder die Modulkoordinatorin mit einer formlosen Mail. Ein Rücktrittsgrund muss darin nicht genannt werden. Aus organisatorischen Gründen ist ein Rücktritt bei mündlichen Prüfungen nur bis 12.00 Uhr am Vortag vor der Prüfung möglich.
14.09.2021
Die Prüfungsausschüsse Bachelor und Master haben beschlossen, die Ausnahmeregeln für die berufsbezogenen Praktika bis zum 31.03.2022 zu verlängern. Für Details zu diesen Ausnahmeregeln, siehe den Eintrag vom 23.03.2020 auf dieser Seite weiter unten sowie die Praktikumsseite der Psychologie.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Hausarbeit als Praktikums-Ersatzleistung möglicherweise zum Nicht-Erfüllen der Voraussetzungen für den Therapiemaster führt. Falls Sie planen, im Anschluss an Ihr Bachelor-Studium ein Masterstudium zu beginnen, das mit der Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten endet, wird Ihnen dringend empfohlen, einen regulären Praktikumsplatz zu suchen und das Angebot der Praktikums-Ersatzleistung nicht wahrzunehmen.
Der Prüfungsausschuss Master Psychologie hat darüber hinaus beschlossen, dass die Möglichkeit, reine Literaturarbeiten als Masterarbeiten zu schreiben, verlängert wird. Die Regelung ist zeitlich befristet und gilt für alle Arbeiten, die bis zum 31.03.2022 angemeldet werden. Details sind mit dem Betreuer/der Betreuerin zu regeln.
11.06.2021
Die Freiversuchsregelung – je Modul ein Freiversuch - wird auch im Sommersemester 2021 fortgeführt. Die Rücktrittsregelungen für Prüfungen werden für das Sommersemester 2021 fortgeschrieben. Diese Regeln gelten für die Prüfungsperioden Juli/August und Oktober/November 2021.
02.03.2021
Die Prüfungsausschüsse Bachelor und Master haben beschlossen, die Ausnahmeregeln für die berufsbezogenen Praktika bis zum 30.09.2021 zu verlängern. Für Details zu diesen Ausnahmeregeln, siehe den Eintrag vom 23.03.2020 auf dieser Seite weiter unten sowie die Praktikumsseite der Psychologie.
Der Prüfungsausschuss Master Psychologie hat darüber hinaus beschlossen, dass die Möglichkeit, reine Literaturarbeiten als Masterarbeiten zu schreiben, verlängert wird. Die Regelung ist zeitlich befristet und gilt für alle Arbeiten, die bis zum 30.09.2021 angemeldet werden. Details sind mit dem Betreuer/der Betreuerin zu regeln.
15.12.2020
Die Sonderregeln zum Nichtantreten bei einer Klausur und zu einem zusätzlichen Wiederholungsversuch pro Modul (siehe Eintrag vom 07.05.2020) wurden ein weiteres Mal verlängert und gelten auch für alle Prüfungen in den kommenden beiden Prüfungszeiträumen (Ende Wintersemester 2020/21 bzw. Anfang Sommersemester 2021). Ein Nichtantreten bei einer Klausur wird also als zulässiger Rücktritt gewertet. Absagen bei mündlichen Prüfungen müssen spätestens einen Tag vor dem Prüfungstermin erfolgen. Studierende haben außerdem für nicht bestandene Modulprüfungen einen zusätzlichen Wiederholungsversuch; diese Regelung greift jedoch für jede Modulprüfung nur einmal pro Semester. Die genauen Regelungen finden Sie hier.
28.09.2020
Die in den Regelungen zur Konkretisierung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes NRW festgelegten Sonderregeln zum Nichtantreten bei einer Klausur und zu einem zusätzlichen Wiederholungsversuch pro Modul (siehe Eintrag vom 07.05.2020) gelten für alle Prüfungen des laufenden Prüfungszeitraums Herbst 2020.
29.06.2020
Für Studierende, deren Abgabedatum zwischen dem 16.03. und 21.04.2020 lag oder die in diesem Zeitraum eine Abschlussarbeit angemeldet haben, wurde die Bearbeitungszeit der angemeldeten Abschlussarbeiten um insgesamt 7 Wochen verlängert. Dies wird den Studierenden im Portal angezeigt. Studierende mit Anmeldungen zwischen dem 22.04. und 04.05.2020 erhalten eine Verlängerung der Abgabefrist von 2 Wochen. Weitere Verlängerungen sind danach nur noch mit schriftlichem Antrag über die Prüfungsausschüsse der Psychologie möglich.
11.05.2020
Aufgrund der eingeschränkten persönlichen Sprechstundenzeiten bietet die Studierenden- und Prüfungsverwaltung an, unterschriebene Leistungsübersichten für Master-Bewerbungen auf Wunsch per Post zu verschicken. Falls Sie eine unterschriebene Leistungsübersicht benötigen, schicken Sie bitte eine . Nicht-unterschriebene, digitale Leistungsübersichten können Sie selbstverständlich, wie üblich, im Studierendenportal selbst generieren.
07.05.2020
Das Rektorat hat heute die Regelungen zur Konkretisierung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes NRW vom 15.04.2020 verabschiedet. Die Rektoratsverordnung finden Sie hier. Darin werden zahlreiche Änderungen der Prüfungsordnungen konkretisiert. Unter anderem wird festgelegt, dass bis auf Weiteres ein Nichtantreten bei einer Klausur als zulässiger Rücktritt gewertet wird (§5, Absatz 2). Des Weiteren wird festgelegt, dass Studierende zu jeder Modulprüfung, die im Sommersemester 2020 abgelegt und nicht bestanden wird, einen zusätzlichen Wiederholungsversuch erhalten. Diese Regelung greift für jede Modulprüfung nur einmal (§8).
4.5.2020
Viele von Ihnen stehen derzeit vor dem Problem, dass noch Unterschriften von vielen Professoren für die Anerkennung der von Ihnen geleisteten Versuchsteilnahmen benötigen, damit diese vor der Masterbewerbungsfrist im Prüfungsamt als Prüfungsleistung eingetragen werden können. Dies steht jedoch im Widerspruch zur angesichts der Pandemie wünschenswerten Reduktion der Zahl physischer Nahkontakte.Wir haben im Prüfungsausschuss deshalb ein elektronisches Portal entwickelt, das dieses Problem lösen soll. Es steht ab sofort zur Verfügung unter der Adresse:
http://versuchsteilnahmebescheinigung.psychologie.online/
Sie können dort Scans ihrer vollständigen, ausgefüllten Versuchsteilnehmerzettel hochladen. Alle Instruktionen zum Hochladen und zum Antrag finden Sie auf der o.g. Website. Sie erhalten eine Bestätigungsemail nach erfolgreichem Abschicken der Informationen, incl. des VP-Zettels. Innerhalb von ca. einer Woche wird Ihr VP-Zettel geprüft und Ihnen nach erfolgreicher Prüfung der Kreditpunkt gutgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass es zurzeit zu Verzögerungen kommen kann. Falls Sie innerhalb von zwei Wochen nach Abschicken Ihres Antrags keine Rückmeldung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
22.4.2020
Die Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen vom 15.4.2020 sieht vor, dass die individuelle Regelstudienzeit für diejenigen Studierenden, die im Sommersemester 2020 in einem Hochschulstudiengang eingeschrieben sind, soweit sie nicht beurlaubt sind, oder zu einem solchen Studiengang als Zweithörerin oder als Zweithörer nach § 52 Absatz 2 des Hochschulgesetzes oder § 44 Absatz 2 des Kunsthochschulgesetzes zugelassen sind, um ein Semester erhöht ist.
31.3.2020
Der Prüfungsausschuss Master Psychologie hat beschlossen, dass ab sofort auch reine Literaturarbeiten als Masterarbeiten geschrieben werden können. Details sind mit dem Betreuer/der Betreuerin zu regeln. Die Regelung ist zeitlich befristet und gilt für alle Arbeiten, die bis zum 30.09.2020 angemeldet werden.
23.3.2020
Die Prüfungsausschüsse für den Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie geben folgendes bekannt:
Prüfungen
In Übereinstimmung mit den „Informationen zum fakultätsspezifischen Umgang mit den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie“ sollen die ausgefallenen Prüfungen der Prüfungsperiode März/April 2020 in der Psychologie möglichst zeitnah nach dem Wiederbeginn des Präsenzbetriebs nachgeholt werden. Aufgrund der Vielzahl der nachzuholenden Prüfungen können konkrete Termine dafür momentan noch nicht angegeben werden. Es bleibt allerdings die Regel, dass diese Nachholtermine als Optionen angeboten werden, und ein Nicht-Erscheinen ohne Konsequenzen bleiben wird.
Berufsbezogene Praktika
Für berufsbezogene Praktika werden folgende Regelungen getroffen:
- angefangene und angemeldete berufsbezogene Praktika, die aufgrund der Corona-Krise abgebrochen werden mussten, werden in dem ursprünglich mit der Praktikumsstelle vereinbarten Umfang anerkannt, wenn zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung folgendes eingereicht wird:
- Eine formlose Bestätigung der Praktikumsstelle über den Abbruch des Praktikums
- Ein Bericht (Mindestumfang 10 Seiten) über das Berufsfeld, in dem das Praktikum stattfand, und die dort ausgeübte bzw. geplante Tätigkeit.
- Praktika, die der psychosozialen Versorgung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie oder der Pandemiebekämpfung dienen, werden ab sofort auch ohne vorherigen Antrag anerkannt.
- An Stelle eines berufsbezogenen Praktikums im Umfang einer ganztägigen Beschäftigung über 5 Wochen kann eine mindestens 40seitige Hausarbeit über ein selbst gewähltes Berufsfeld einer Psychologin/eines Psychologen eingereicht und als Praktikum anerkannt werden. Die Hausarbeit wird beim Praktikumskoordinator in elektronischer Form eingereicht, von diesem geprüft und als Praktikum anerkannt, sofern die Darstellung als angemessen eingestuft wird. Die Hausarbeit wird nicht benotet. Die Erstellung der Hausarbeit bedarf keiner vorherigen Genehmigung durch den Praktikumskoordinator. Auf der Praktikumsseite finden Sie nähere Informationen zur möglichen Ausgestaltung. Abgabefrist ist der Zeitpunkt des Ablaufens dieser Regelung (siehe unten).
- Der Prüfungsausschuss weist darauf hin, dass die Wahrnehmung der Möglichkeit, eine Hausarbeit einzureichen anstatt ein Praktikum zu absolvieren, freiwillig ist und dem Ziel dient, die Studiendauer aufgrund der Corona-Krise nicht unnötig zu verlängern. Bei der Entscheidung, ob diese Option wahrgenommen wird, soll auch bedacht werden, dass praktische Berufserfahrung wichtig ist und von vielen potentiellen Arbeitgebern als Kriterium für eine Einstellung berücksichtigt wird.
- Die Gültigkeit dieser Sonderregeln war zunächst befristet bis zum 30.09.2020 und wurden verlängert bis zum 31.03.2021.
17.3.2020
Im Grundsatz gilt, dass die Math.-Nat.-Fakultät bestrebt ist, das Ausbildungs- und Prüfungsniveau nicht abzusenken. Aufgrund der derzeitigen Lage, die auch den Lehrbetrieb in bisher kaum vorstellbarer Art und Weise beeinträchtigt, möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, damit Sie trotz der Bedrohung durch den Coronavirus möglichst zügig zu einem erfolgreichen Studienabschluss gelangen können.
Die im Folgenden aufgeführten Regeln basieren auf der aktuellen Lage der Erlasse der Landesregierung und der Vorgaben des Rektorats (Stand 16.3.2020).
Prüfungen:
- Alle Präsenzprüfungen, die bis zum 20.4.2020 geplant sind, werden verschoben. Die Prüfungen werden schnellstmöglich nachgeholt, sobald der Präsenzbetrieb an der HHU wieder aufgenommen wird. Bitte beachten Sie, dass sich dieses Datum, je nach Entwicklung der Lage, weiter verschieben kann.
- Studierende, die sich für einen verschobenen Prüfungstermin angemeldet haben, bleiben angemeldet. Sobald die Nachholtermine festgelegt sind, wird allen Studierenden ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Die Anmeldefristen verlängern sich mit den Rücktrittsfristen, d.h., es wird die Möglichkeit geben, sich vor den neuen Terminen noch anzumelden oder aber zurückzutreten.
Vorlesungen und Seminare:
- Der Vorlesungs- und Seminarbetrieb ist bis zum 20.4.2020 komplett eingestellt.
- Sollte sich der Beginn des Präsenzbetriebs weiter verschieben, so ist geplant, möglichst flächendeckend auf die elektronische Übermittlung von Lehrinhalten an die Studierenden umzustellen. Die Studierenden werden rechtzeitig informiert, wie das in den einzelnen Veranstaltungen genau geschehen wird.
- Es ist geplant, im Anschluss an das Sommersemester 2020 alle üblichen Prüfungen zu den Vorlesungsmodulen an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät abzuhalten.
Praktika an der HHU:
- Alle Praktika, die an der HHU durchgeführt werden, z.B. Forschungspraktika oder berufsbezogene Praktika an der HHU, werden ab Dienstag, den 17.3.2020, unterbrochen, es sei denn, mit Ihnen wurden spezielle, gesonderte Ausnahmeregeln vereinbart. Die Wiederaufnahme erfolgt sobald wie möglich nach Wiederaufnahme des Präsenzveranstaltungsbetriebs.
- Zeitpläne für die Wiederaufnahme unterbrochener Praktika sowie den Ablauf von Praktika im Sommersemester werden bis zum Wiederbeginn des Präsenzveranstaltungsbetriebs erstellt und so früh wie möglich auf den Webseiten der Fakultät oder der Fächer bekannt gegeben.
Forschungsbetrieb und Abschlussarbeiten:
- So weit möglich soll die Arbeit wissenschaftlicher Mitarbeiter in Absprache mit den Vorgesetzten im Home Office durchgeführt werden. Dies gilt sinngemäß auch für Studierende, die derzeit an ihrer Abschlussarbeit arbeiten.
- In Laboren und Büros soll die Personendichte geringgehalten werden. Es ist darauf zu achten, dass ein Sicherheitsabstand (3 m) zu anderen Personen zur Infektionsvermeidung eingehalten werden kann.
- Bereits begonnene experimentelle Abschlussarbeiten (inklusive ggf. vorgeschalteter Module wie Spezialisierungen oder Projektpraktika) können derzeit weiter fortgesetzt werden, sofern dies mit der Einhaltung des notwendigen Sicherheitsabstands kompatibel ist.
- Experimentelle Abschlussarbeiten, an denen noch nicht gearbeitet wurde, können erst wieder begonnen werden, wenn der Präsenzveranstaltungsbetrieb an der Universität wieder aufgenommen wird.
- Abschlussarbeiten, die keine Präsenz erfordern, können auch weiterhin angemeldet und durchgeführt werden, sofern die Betreuung durch einen Dozierenden auch auf elektronischem Weg möglich ist.
- Die Bearbeitungszeit aller bereits angemeldeten Abschlussarbeiten wird automatisch um 5 Wochen verlängert. Natürlich können Abschlussarbeiten auch (nach der ursprünglichen Frist) fristgerecht eingereicht werden.
- Studierende, die ihre Abschlussarbeit bereits angemeldet haben, können eine Rückgabe des Themas aus triftigem Grund beim Prüfungsausschussvorsitzenden beantragen. Dabei wird die COVID-19-Pandemie als triftiger Grund anerkannt.
- Sollte die COVID-19-Pandemie die Durchführung der Arbeit beeinträchtigt haben, so ist dies dem Betreuer/der Betreuerin von dem/der Studierenden schriftlich bekannt zu machen. Solche Beeinträchtigungen sollen von den Gutachtern bei der Bewertung der Arbeit angemessen berücksichtigt werden.
Gremiensitzungen:
Alle Gremiensitzungen (Vorstände der Wissenschaftlichen Einrichtungen, Fakultätsräte, Berufungskommissionen, Sitzungen der Fachschaftsräte etc.) bis zum 20. April werden abgesagt. Ausgenommen davon sind Sitzungen, deren Gegenstand Maßnahmen zur Bewältigung der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie sind.
Weitere Informationen:
Das Dekanat versucht darüber hinaus, die Regelungen, die sich aufgrund der Entwicklung auch noch ändern können, auf einer eigens eingerichteten Webseite aktuell zu halten. Zudem verweisen wir an dieser Stelle auch noch einmal auf die Website der HHU, in der allgemeine Informationen zu Corona, die für Studierende aller Fachrichtungen relevant sind, ständig aktualisiert werden.
16.3.2020
Laut Beschluss des Rektorats sind sämtliche Präsenzprüfungen für die kommende Prüfungsperiode abgesagt. Die Prüfungen werden unverzüglich mit Beginn des Vorlesungsbetriebes wieder regulär aufgenommen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier in Kürze.
14.3.2020
Der Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester ist auf den 20. April verschoben worden.