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Anerkennung des Nebenfachs

in den Bachelorstudiengängen Psychologie

Haben Sie Ihr Nebenfach absolviert, so muss dieses von der Nebenfachbeauftragten des Prüfungsausschusses für den Bachelorstudiengang Psychologie anerkannt werden. Folgende Unterlagen müssen dazu eingereicht werden:

  • Der ausgefüllte Antrag auf Anerkennung. Beachten Sie, dass Sie ein Fach benennen müssen, nicht ein Modul. Auch der englische Titel des Fachs soll eingetragen sein.
  • Der oder die Leistungsnachweise im Original, die in der Summe 8 ECTS ergeben.
  • Eine aktuelle Leistungsübersicht (Ausdruck aus dem Studierendenportal) aus der hervorgeht, dass Sie aktuell rückgemeldet sind und dass Sie wenigstens eines der beiden Teilmodule „Quantitative Methoden I“ und „Quantitative Methoden II“ absolviert haben, sowie der Erwerb von mindestens 30 Kreditpunkten aus der Orientierungsphase.

Anträge auf Anerkennung können Sie (1) in der Sprechstunde persönlich einreichen, oder (2) Sie nutzen unseren Briefkasten am Sekretariat (2302.01.46, AG Pause). Per Post (3) geht natürlich auch.  Bitte senden Sie die Unterlagen dazu an

  • Dr. Katrin Lübke
    Institut für Experimentelle Psychologie
    Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
    Universitätsstr. 1
    40225 Düsseldorf

Ihre Unterlagen werden einbehalten und zusammen mit der Anerkennung an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung geschickt. Zur Sicherheit empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, alle Leistungsnachweise vor dem Einreichen zu kopieren.

Während der Vorlesungszeit wird die Anerkennung in der Regel innerhalb von zwei Wochen vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Sie keinesfalls mit einer Anrechnung am selben Tag rechnen können. Anerkennungen werden auch in der vorlesungsfreien Zeit vorgenommen, allerdings kann es hier aufgrund von z.B. Kongressteilnahmen oder Urlaubszeiten zu deutlichen Verzögerungen kommen. Es ist insgesamt sehr sinnvoll, wenn Sie sich Ihr Nebenfach möglichst zeitnah nachdem Sie die entsprechenden Leistungsnachweise erhalten haben anerkennen lassen.

Sobald die Studierenden- und Prüfungsverwaltung Ihr Nebenfach erfasst hat, erscheint dieses auf den Leistungsübersichten, die Sie sich in der Studierenden- und Prüfungsverwaltung ausdrucken lassen können. Auch auf Ihrem Abschlusszeugnis wird der Titel des Nebenfachs erscheinen. Lediglich in der Onlineübersicht ist der Titel des Nebenfachs ggf. nicht sichtbar sonder nur die Information, dass Sie das Nebenfach absolviert haben sowie die zugehörige Note.

Wichtig: Prüfen Sie selbst umgehend in Ihrer Leistungsübersicht, ob das Nebenfach samt Note korrekt eingetragen wurde. Dazu sind Sie eh verpflichtet (§ 14, Absatz 2 der Prüfungsordnung). Fehler können vorkommen. Wenn Ihnen das erst nach der Zeugnisausgabe auffällt, ist es vielleicht zu spät.

 

Informationen für Studierende, die Leistungen einer anderen Universität und/ oder eines anderen Studiengangs anerkennen lassen möchten

Leistungen, die Sie während eines vorangegangenen (abgeschlossenen oder nicht abgeschlossenen) (Fach-)Hochschulstudiums, eines parallelen (Zweit-)Studiums oder während eines Auslandsaufenthaltes abgelegt haben, können als (Teil-)Leistungen für das Nebenfach anerkannt werden. Wenn es sich um Teilleistungen handelt, müssen Sie an der HHU weitere Leistungsnachweise aus demselben Fachbereich erworben haben, sodass Sie insgesamt 8 ECTS bescheinigt haben.

Wenn Sie eine solche Anerkennung vornehmen lassen möchten, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt zu Frau Dr. Lübke auf (in der Regel durch Erscheinen in der Sprechstunde). Falls Sie persönlich in die Sprechstunde kommen, bringen Sie bitte folgenden Unterlagen mit:

  • Den Antrag auf Anerkennung. Füllen Sie diesen gerne schon so weit wie möglich aus, den Titel des Fachs sollten Sie allerdings noch nicht eintragen.
  • Der oder die Leistungsnachweise im Original, die in der Summe 8 ECTS ergeben. Falls es sich hierbei um ein vollständiges Zeugnis handelt, bringen Sie bitte zusätzlich eine Kopie mit. In diesem Fall wird nur die Kopie einbehalten. Sollte Ihr Studiengang keine Kreditpunkte vergeben (wie z.B. der Studiengang Medizin), dann müssen Sie einen Nachweis über entsprechende SWS bzw. Unterrichtsstunden führen, die einem Workload von 240 Stunden entsprechen.
  • Eine aktuelle Leistungsübersicht (Ausdruck aus dem Studierendenportal) aus der hervorgeht, dass Sie aktuell rückgemeldet sind und dass Sie wenigstens eines der beiden Teilmodule „Quantitative Methoden I“ und „Quantitative Methoden II“ absolviert haben, sowie der Erwerb von mindestens 30 Kreditpunkten aus der Orientierungsphase. Nur falls Sie sich noch weitere Leistungen für andere Module anerkennen lassen, brauchen Sie diese Übersicht nicht.

Bitte beachten Sie:

  • Sind die Leistungsnachweise benotet, so wird diese Note, ggf. nach Umrechnung und Gewichtung anhand der jeweiligen ECTS, übernommen und eingetragen.
  • Da das Nebenfach im Rahmen eines Hochschulstudiums absolviert wird, können keine Leistungen aus beruflichen Aus- oder Weiterbildungen oder vergleichbare Veranstaltungen anerkannt werden.

 

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