BAFöG-Verlängerung
Bitte beachten Sie die Informationen zur BAföG Reform ab dem 21.07.2022:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/220623-bafoeg.html
Wichtige Informationen zum BAföG während der COVID-19-Pandemie:
https://www.bafög.de/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-756.php
Studierende, welche Beihilfe nach BAföG beziehen, müssen i.d.R. zum Ende des 4. Fachsemesters Ihren Studienfortschritt dem Amt für Ausbildungsförderung nachweisen. Beauftragt mit der fachinternen Begutachtung ist Frau Prof. Bayen.
Wenn Sie den Nachweis über ihren Studienfortschritt benötigen, senden Sie bitte folgende Unterlagen per Post:
- ausgefülltes Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
- ausgedruckte Leistungsübersicht
- aktuelle Studienbescheinigung
Diese Unterlagen senden Sie bitte mit einem adressierten Rückumschlag an:
Sekretariat Prof. Bayen (Betr. BAföG)
Institut für Experimentelle Psychologie
Geb. 23.02
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig. Wir bearbeiten Ihren Nachweis mit Unterschrift von Prof. Bayen i.d.R. innerhalb von 10 Tagen und senden sie Ihnen zurück. In der Regel erhalten Sie Ihre Bescheinigung über einen studiengerechten Fortschritt, wenn Sie die folgenden Leistungsnachweise erbracht haben:
Bachelor of Science:
- 60 von 118 ECTS der ersten 4 Studiensemester, 18 weitere ECTS für jedes folgende Studiensemester