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BAFöG-Verlängerung

Bitte beachten Sie die Informationen zur BAföG Reform ab dem 21.07.2022:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/220623-bafoeg.html

Wichtige Informationen zum BAföG während der COVID-19-Pandemie:
https://www.bafög.de/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-756.php

Studierende, welche Beihilfe nach BAföG beziehen, müssen i.d.R. zum Ende des 4. Fachsemesters Ihren Studienfortschritt dem Amt für Ausbildungsförderung nachweisen. Beauftragt mit der fachinternen Begutachtung ist Frau Prof. Bayen.

Wenn Sie den Nachweis über ihren Studienfortschritt benötigen, werfen Sie bitte folgende Unterlagen in den Briefkasten vor unserem Sekretariat, Raum 23.02.01.23:

•    ausgefülltes Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
•    ausgedruckte Leistungsübersicht
•    aktuelle Studienbescheinigung

Bitte geben Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig ab. Sie können Ihren Nachweis mit Unterschrift von Prof. Bayen 14 Tage später im Sekretariat abholen. In der Regel erhalten Sie Ihre Bescheinigung über einen studiengerechten Fortschritt, wenn Sie die folgenden Leistungsnachweise erbracht haben:

Bachelor of Science:

  • 60 von 118 ECTS der ersten 4 Studiensemester, 18 weitere ECTS für jedes folgende Studiensemester

 

Verantwortlichkeit: