BAFöG-Verlängerung
Leistungsbescheinigung nach dem 4. Fachsemester
Die Handhabung der Verlängerung des BAföGs über das 4. Fachsemester hinaus erfolgt nach Rücksprache mit dem Studierendenwerk Düsseldorf innerhalb der Fakultät einheitlich.
Es gelten folgende ECTS-Grenzen:
- Es müssen mind. 60 ECTS zum Ende des 4. Fachsemesters vorliegen
- Für jedes weitere Fachsemester müssen mind. 15 weitere ECTS erbracht worden sein
Durch die Vereinheitlichung entfällt die Vorlage des Formblattes 5. Wenn Sie den Nachweis über Ihren Studienfortschritt benötigen, werfen Sie bitte folgende Unterlagen in den Briefkasten vor unserem Sekretariat, Raum 23.02.01.23:
- Kurze Erklärung darüber, für welchen Zweck Sie eine Unterschrift benötigen
- ausgedruckte Leistungsübersicht
- aktuelle Studienbescheinigung
Bitte geben Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig ab. Sie können Ihren Nachweis mit Unterschrift von Dr. Schaper 14 Tage später im Sekretariat abholen.
Für Auslands-BAföG ab dem 5. Fachsemester gilt, dass je nach Zielland unterschiedliche Studierendenwerke zuständig sind, daher kann die Vorlage des Formblattes 5 nicht entfallen. Hierfür ist auch weiterhin der Leistungsnachweis über Formblatt 5 zusätzlich zu Formblatt 6 notwendig. Trotzdem gelten auch hier die neuen ECTS-Grenzen.
Flexibilitätssemester
Das Flexibilitätssemester ermöglicht es Studierenden, einmalig ein Semester länger BAföG zu beziehen, ohne einen speziellen Grund angeben zu müssen. Das Flexibilitätssemester wird unmittelbar an die Förderungshöchstdauer oder eine bereits verlängerte Förderungsdauer angeschlossen.
Wenn Sie für das Flexibilitätssemester einen Nachweis über ihren Studienfortschritt benötigen, werfen Sie bitte folgende Unterlagen in den Briefkasten vor unserem Sekretariat, Raum 23.02.01.23:
- ausgefülltes Formblatt 10: Verlängerung der Förderdauer jenseits der Förderhöchstdauer (nach § 15, Absatz 4 BAföG)
- ausgedruckte Leistungsübersicht
- aktuelle Studienbescheinigung
- Tabellarische Übersicht über die Planung, welche der noch ausstehenden Prüfungen (inklusive Abschlussarbeit) in welchem Prüfungszeitraum absolviert werden sollen
Bitte geben Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig ab. Sie können Ihren Nachweis mit Unterschrift von Dr. Schaper 14 Tage später im Sekretariat abholen. Sie erhalten Ihre Bescheinigung über einen studiengerechten Fortschritt, sofern Ihre Angaben einen Studienabschluss innerhalb von 12 Monaten realistisch erscheinen lassen.