Fall 2
Sie planen, während Ihres Auslandsaufenthaltes Veranstaltungen zu belegen, die inhaltlich äquivalent zu einem Teil von Modul Q sind, und im Umfang die Hälfte (4 ECTS) von Modul Q abdecken. Ihr Auslandsaufenthalt erstreckt sich nur über das Wintersemester. Sie planen, im Sommersemester hier den zweiten Teil von Modul Q zu absolvieren.
- Besuchen Sie rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt die Sprechstunde von Frau Prof. Pause, um eine prospektive Äquivalenzbescheinigung zu beantragen.
- Mit der prospektiven Äquivalenzbescheinigung stellen Sie sicher, dass Ihnen das Modul auch wirklich anerkannt werden kann.
- Informieren Sie Frau Dr. Lübke spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit im Wintersemester über Ihren Auslandsaufenthalt. In diesem Fall reicht ausnahmsweise eine E-Mail.
- Durch die Information von Frau Dr. Lübke erleichtern Sie die Organisation des Moduls, da dann nicht unnötig nach „fehlenden“ Studierenden geforscht werden muss.
- Nehmen Sie NICHT an der Umfrage zu den Kurspräferenzen zu Beginn des Wintersemesters teil.
- Da Sie nicht aktiv an den Kursen im Modul Q im Wintersemester teilnehmen, müssen und sollen Sie keine Angaben zu Ihren Kurspräferenzen machen.
- Melden Sie sich fristgerecht zum Modul Q an. Die Frist endet in der Regel Anfang Dezember.
- Mit der Anmeldung zum Modul Q stellen Sie sicher, dass Sie im Sommersemester in das Modul Q einsteigen können und die Prüfung ablegen können. Eine Nachmeldung zum Modul ist nicht möglich.
- Melden Sie sich wiederum rechtzeitig, bestenfalls zum Ende des Wintersemesters bei Frau Dr. Lübke, um in einen der Kurse für das Sommersemester aufgenommen zu werden. Hier reicht ausnahmsweise eine E-Mail.
- Reichen Sie nach Ihrer Rückkehr sobald wie möglich Ihre Unterlagen bei Frau Prof. Pause ein, um das Teilmodul anerkennen zu lassen.