Fall 5
Sie planen einen Auslandsaufenthalt und belegen keine Veranstaltung, die äquivalent zu Modul Q sind. Ihr Auslandsaufenthalt erstreckt sich nur über das Sommersemester. Sie planen, im Wintersemester hier den ersten Teil von Modul Q zu absolvieren. In diesem Fall können Sie eine Nachprüfung über die verpassten Inhalte des Sommersemesters ablegen.
- Besuchen Sie rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt die Sprechstunde von Frau Prof. Pause, um eine prospektive Äquivalenzbescheinigung zu beantragen.
- Mit der prospektiven Äquivalenzbescheinigung stellen Sie sicher, dass Ihnen das Modul auch wirklich anerkannt werden kann.
- Informieren Sie spätestens zum Ende der Vorlesungszeit im Wintersemester Ihre jeweilige Dozentin oder Ihren jeweiligen Dozenten über Ihren Auslandsaufenthalt.
- Sprechen Sie mit Ihrer jeweiligen Dozentin oder Ihrem jeweiligen Dozenten die Organisation einer Nachprüfung ab.
- Informieren Sie Frau Dr. Lübke spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester über Ihren Auslandsaufenthalt. In diesem Fall reicht ausnahmsweise eine E-Mail.
- Durch die Information von Frau Dr. Lübke erleichtern Sie die Organisation des Moduls, da dann nicht unnötig nach „fehlenden“ Studierenden geforscht werden muss.
- Nehmen Sie an der Umfrage zu den Kurspräferenzen zu Beginn des Wintersemesters teil.
- Melden Sie sich fristgerecht zum Modul Q an. Die Frist endet in der Regel Anfang Dezember.