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Fall 3

Sie planen, während Ihres Auslandsaufenthaltes Veranstaltungen zu belegen, die inhaltlich äquivalent zu einem Teil von Modul Q sind, und im Umfang die Hälfte (4 ECTS) von Modul Q abdecken. Ihr Auslandsaufenthalt erstreckt sich nur über das Sommersemester. Sie planen, zunächst im Wintersemester den ersten Teil des Modul Q hier zu absolvieren.

  1. Vereinbaren Sie rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt einen Termin mit Frau Professorin Becker, um eine prospektive Äquivalenzbescheinigung zu beantragen.
    • Mit der prospektiven Äquivalenzbescheinigung stellen Sie sicher, dass Ihnen das Modul auch wirklich anerkannt werden kann.
  2. Informieren Sie spätestens zum Ende der Vorlesungszeit im Wintersemester Ihre jeweilige Dozentin oder Ihren jeweiligen Dozenten über Ihren Auslandsaufenthalt.
  3. Informieren Sie Frau Dr. Lübke spätestens zum Ende der Vorlesungszeit im Wintersemester über Ihren Auslandsaufenthalt. In diesem Fall reicht ausnahmsweise eine E-Mail.
    • Durch die Information von Frau Dr. Lübke erleichtern Sie die Organisation des Moduls, da dann nicht unnötig nach „fehlenden“ Studierenden geforscht werden muss.
  4. Nehmen Sie an der Umfrage zu den Kurspräferenzen zu Beginn des Wintersemesters teil.
  5. Melden Sie sich fristgerecht zum Modul Q an. Die Frist endet in der Regel Anfang Dezember.
  6. Reichen Sie nach Ihrer Rückkehr sobald wie möglich Ihre Unterlagen bei Frau Professorin Pause (bis einschließlich SoSe 2025) bzw. bei Frau Professorin Becker ein, um das Teilmodul anerkennen zu lassen.
    • Spätestens in der zweiten Prüfungsperiode zum Modul Q, also zu Beginn des folgenden Wintersemesters, sollten die Prüfungsleistungen aller Studierenden eingetragen sein. Gerne aber so früh wie möglich.