Fall 3
Sie planen, während Ihres Auslandsaufenthaltes Veranstaltungen zu belegen, die inhaltlich äquivalent zu einem Teil von Modul Q sind, und im Umfang die Hälfte (4 ECTS) von Modul Q abdecken. Ihr Auslandsaufenthalt erstreckt sich nur über das Sommersemester. Sie planen, zunächst im Wintersemester den ersten Teil des Modul Q hier zu absolvieren.
- Besuchen Sie rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt die Sprechstunde von Frau Prof. Pause, um eine prospektive Äquivalenzbescheinigung zu beantragen.
- Mit der prospektiven Äquivalenzbescheinigung stellen Sie sicher, dass Ihnen das Modul auch wirklich anerkannt werden kann.
- Informieren Sie spätestens zum Ende der Vorlesungszeit im Wintersemester Ihre jeweilige Dozentin oder Ihren jeweiligen Dozenten über Ihren Auslandsaufenthalt.
- Informieren Sie Frau Dr. Lübke spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester über Ihren Auslandsaufenthalt. In diesem Fall reicht ausnahmsweise eine E-Mail.
- Durch die Information von Frau Dr. Lübke erleichtern Sie die Organisation des Moduls, da dann nicht unnötig nach „fehlenden“ Studierenden geforscht werden muss.
- Nehmen Sie an der Umfrage zu den Kurspräferenzen zu Beginn des Wintersemesters teil.
- Melden Sie sich fristgerecht zum Modul Q an. Die Frist endet in der Regel Anfang Dezember.
- Reichen Sie nach Ihrer Rückkehr sobald wie möglich Ihre Unterlagen bei Frau Prof. Pause ein, um das Teilmodul anerkennen zu lassen.
- Spätestens in der zweiten Prüfungsperiode zum Modul Q, also zu Beginn des folgenden Wintersemesters, sollten die Prüfungsleistungen aller Studierenden eingetragen sein. Gerne aber so früh wie möglich.