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Informationen für Studierende im nicht-polyvalenten Bachelor-Studiengang Psychologie (bis Wintersemester 2019/2020)

Hier finden Sie Informationen für Studierende, die nach der Fünften Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Psychologie vom 7.2.2014 oder nach einer früheren Ordnung studieren (alle Studierende, die im Oktober 2019 oder früher ihr Bachelorstudium begonnen haben):

  • Für schon vor dem 1. September 2020 eingeschriebene Studierende ist ein Wechsel in den am 1. Oktober 2020 neu beginnenden polyvalenten Bachelorstudiengang Psychologie nicht möglich.

  • Es ist auch nicht möglich, Zusatzqualifikationen zu erwerben, die die Äquivalenz zu Modulen des polyvalenten Bachelors bescheinigen.

  • Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie sich nicht zum approbierten Psychologischen Psychotherapeuten fortbilden lassen können, denn das neue Gesetz sieht für die Absolvierung der bisherigen Psychotherapieausbildung eine lange Übergangsfrist von 12 Jahren vor. Studierende, die schon vor dem 1. September 2020 ein Bachelor- oder Masterstudium begonnen oder bereits abgeschlossen haben, welches zur Zulassung zur heutigen Psychotherapieausbildung berechtigt, können ihre Psychotherapie-Ausbildung nach der Übergangsregelung in § 27 des neuen Psychotherapeutengesetzes noch bis zum Jahr 2032 (in Härtefällen bis zum Jahr 2035) abschließen. Darüber hinaus entwickeln derzeit die meisten psychologischen Institute, die einen Masterstudiengang, der zur Approbation führt, anzubieten planen, Übergangsregelungen. Diese sollen auch den bisherigen Psychologiestudierenden mit Bachelorabschluss den Zugang zu dem neuen Studiengang ermöglichen. Informationen hierzu erhalten Sie bei den entsprechenden Instituten.

  • Weiterführende, allgemeine Informationen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie finden Sie hier.

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