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Master-Arbeit

Voraussetzungen

Mit Ihrer Master-Arbeit können Sie beginnen, sobald Sie 24 ECTS oder mehr in Ihrem Master-Studium erworben haben. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht.

Personen für die Betreuung und mögliche Themen

Personen, die Sie bei Ihrer Master-Arbeit betreuen können, finden Sie hier. Auf dieser Überblicksseite finden Sie Links zu den Informationsseiten aller Arbeitsgruppen am Institut für Experimentelle Psychologie der Heinrich-Heine-Universität. Dort wiederum finden Sie Informationen zu möglichen Themen für Master-Arbeiten, die die Arbeitsgruppen anbieten. 

Vorgehen bei der Beantragung eines Themas

Abschlussarbeiten werden von zwei Personen betreut und begutachtet.

  1. Besprechen Sie zunächst mit der Person, die die Erstbetreuung und die Erstbegutachtung übernehmen soll, den genauen Titel Ihrer Master-Arbeit und wer das Zweitgutachten anfertigen wird.
  2. Als nächstes beantragen Sie das Thema für Ihre Master-Arbeit über das Studierendenportal. Folgen Sie dazu unserer Anleitung.
  3. Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Antrag und leitet ihn bei positivem Ausgang der Prüfung an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung weiter.
  4. Sobald der geprüfte Antrag dort eingegangen ist, beginnt die Bearbeitungsfrist von 6 Monaten.

Über die Ergebnisse der Schritte 2. bis 4. werden Sie durch eine Nachricht an Ihre HHU-E-Mail-Adresse informiert.

Sie können Ihre Abschlussarbeit auf deutsch oder englisch anfertigen:

  • Wenn Sie Ihre Arbeit auf deutsch anfertigen, dann brauchen Sie eine englische Übersetzung des Titels Ihrer Arbeit. Den deutschen Titel und dessen englische Übersetzung geben Sie bei der Beantragung des Themas für Ihre Abschlussarbeit im Studierendenportal ein.
  • Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit auf englisch anfertigen, dann geben Sie im Studierendenportal einfach zweimal den englischen Titel ein.

Besonderheiten bei externen Abschlussarbeiten

Externe Abschlussarbeiten sind zum Beispiel solche, bei denen die Datenerhebung außerhalb des Instituts für Experimentelle Psychologie der Heinrich-Heine-Universität stattfindet. Bei solchen externen Abschlussarbeiten muss eine Person aus dem Institut für Experimentelle Psychologie der Heinrich-Heine-Universität die Erstbetreuung und das Erstgutachten übernehmen, damit die elektronischen Prozesse im Studierendenportal – Beantragung des Themas, Themenvergabe, Abgabe der Arbeit, Abgabe der Bewertung und der Gutachten – auf jeden Fall funktionieren. Mit der Wahl der Person für die Erstbetreuung steht auch die Professur fest, an der bei Master-Arbeiten Modul C absolviert wird. Das ist wichtig, denn nur die Personen, die am Institut für Experimentelle Psychologie der Heinrich-Heine-Universität eine Professur innehaben, sind Modulverantwortliche für Modul C und nur diese Personen können Leistungen für Modul C bescheinigen.

Personen außerhalb des Instituts für Experimentelle Psychologie der Heinrich-Heine-Universität, die für eine Abschlussarbeit die Zweitbetreuung und das Zweitgutachten übernehmen sollen, müssen dafür eine Prüfungsberechtigung haben. Bitte prüfen Sie hier, ob die Prüfungsberechtigung für die Person, die Ihre Zweitbetreuung und Zweitbegutachtung übernehmen soll, bereits erteilt worden ist. Ist das nicht der Fall, dann beantragen Sie bitte die Prüfungsberechtigung bei der Person, die den Vorsitz des zuständigen Prüfungsausschusses innehat. Dazu geben Sie bitte in Ihrem formlosen Antrag

  1. die fachlichen Qualifikationen,
  2. die E-Mail-Adresse und
  3. die Postanschrift

der Person an, für die Sie die Prüfungsberechtigung beantragen.

Elektronische Abgabe der Master-Arbeit

Sie reichen Ihre Abschlussarbeit spätestens am letzten Tag der Bearbeitungsfrist und an diesem Tag bis spätestens um 23:59 Uhr als PDF-Datei im Studierendenportal ein. Beim Einreichen versichern Sie durch Anklicken einer Checkbox, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.

Ihre eingereichte Arbeit wird zunächst durch die Studierenden- und Prüfungsverwaltung geprüft. Endet die Prüfung positiv, wird Ihre Arbei den beiden Personen, die das Erst- und das Zweitgutachten über Ihre Arbeit anfertigen sollen, elektronisch zur Verfügung gestellt. 

Kriterien für die Bewertung 

Die Kriterien zur Beurteilung von Abschlussarbeiten sind einheitlich, damit alle Leistungen am selben Maßstab gemessen werden. Die Kriterienliste, auf die sich die Prüfungsausschüsse des Instituts für Experimentelle Psychologie geeinigt haben, können Sie in Form einer Vorlage für das Gutachten fürAbschlussarbeiten hier herunterladen.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Auf Antrag der Person, die eine Abschlussarbeit schreibt, kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um maximal vier Wochen verlängern. Dafür muss allerdings ein wichtiger, nicht der beantragenden Person zuzurechnender Grund vorliegen. Wenn Fristen überschritten werden, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, dann gilt die Abschlussarbeit als mit »nicht ausreichend« (5,0) bewertet. Wenn als wichtiger Grund eine Krankheit angegeben wird, dann ist diese unverzüglich – und keinesfalls im Nachhinein! – anzuzeigen und durch ein ärztliches Attest zu belegen. Zentraler Bestandteil des Antrags ist ein entsprechendes Votum der Person, die die Erstbetreuung übernommen hat.

Für den Antrag verwenden Sie bitte das Formular, das Sie hier herunterladen können. Der Antrag ist an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung zu stellen. Die Studierenden- und Prüfungsverwaltung prüft Ihren Antrag anhand formaler Kriterien. Bei einem positiven Ausgang dieser Prüfung leitet die Studierenden- und Prüfungsverwaltung Ihren Antrag an die Person weiter, die den Vorsitz des zuständigen Prüfungsausschusses innehat. Diese Person entscheidet über Ihren Antrag.

Für den Notfall: Die Papier-Version

Nur wenn die Beantragung einer Themenvergabe für Abschlussarbeiten über das Studierendenportal nicht möglich sein sollte, wählen Sie die Papierform für Ihren Antrag. Laden Sie bitte zuerst den Antrag auf Zulassung zur Master-Arbeit sowie den Themenvorschlag für die Abschlussarbeit herunter. Besprechen Sie zunächst mit der Person, die die Erstbetreuung übernehmen soll, den genauen Titel Ihrer Master-Arbeit und wer das Zweitgutachten anfertigen wird. Füllen Sie dann bitte den Antrag auf Zulassung zur Master-Arbeit aus und geben Sie diesen sowie das Themenvorschlagsformular persönlich bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung ab. Bitte bringen Sie Ihren Studierendenausweis und Ihren Personalausweis mit, da Sie sich ausweisen können müssen. Sie sollten die Formulare direkt mit einer PDF-App an Ihrem Rechner ausfüllen. Haben Sie hierzu keine Möglichkeit, sollten Sie die Formulare unbedingt in gut lesbaren Druckbuchstaben ausfüllen. Sind die Formulare unleserlich ausgefüllt, kann es zu deutlichen Verzögerungen bei der Ausstellung Ihres Zeugnisses kommen – zum Beispiel dann, wenn der deutsche oder der englische Titel Ihrer Abschlussarbeit nicht fehlerfrei übernommen werden kann. Es liegt also in Ihrem Interesse, die Formulare so gut lesbar wie möglich auszufüllen.  Der Antrag auf Vergabe eines Themas für Ihre Abschlussarbeit wird im Prüfungsamt einbehalten und auf dem Themenvorschlagsformular wird vom Prüfungsamt unter Punkt 1) vermerkt, ob Sie alle für die Zulassung zur Master-Arbeit erforderlichen Kriterien erfüllen. Geben Sie das durch das Prüfungsamt geprüfte Themenvorschlagsformular den beiden Personen, die die Erst- und Zweitgutachten zu Ihrer Arbeit anfertigen sollen, zur Unterschrift. Anschließend geben Sie den Themenvorschlag und die Vorschläge zu den Personen, die die beiden Gutachten anfertigen sollen, persönlich beim Prüfungsausschuss ab. Bitte bringen Sie auch hier Ihren Studierendenausweis und Ihren Personalausweis mit, da Sie sich ausweisen können müssen. Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Antrag und leitet bei positivem Ausgang der Prüfung den Themenvorschlag an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung weiter. Die endgültige Themenvergabe erfolgt durch die Studierenden- und Prüfungsverwaltung. Sie erhalten eine Nachricht über den Termin, an dem Sie Ihre Abschlussarbeit spätestens abgeben müssen. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Themenvergabe.

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