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Master-Arbeit

Master-Arbeiten werden laut Prüfungsordnung für den »Master-of-Science«-Studiengang Psychologie von 2 Personen betreut und begutachtet. Die Kriterien zur Beurteilung von Master-Arbeiten sollen einheitlich sein, damit alle Leistungen am selben Maßstab gemessen werden.

Auf dieser Grundlage beruht eine Liste von Kriterien zur Bewertung von Master-Arbeiten, auf die sich der Prüfungsausschuss des Instituts für Experimentelle Psychologie geeinigt hat. Diese Kriterienliste können Sie in Form einer Vorlage für das Gutachten für Master-Arbeiten hier herunterladen.

Voraussetzungen für die Beantragung einer Abschlussarbeit

Die Master-Arbeit kann erst begonnen werden, wenn bereits mindestens 24 ECTS im Masterstudium erworben wurden.

Prozedere

Seit dem Juli 2016 ist es möglich, Masterarbeiten elektronisch über das Studierendenportal anzumelden. Folgen Sie dazu dieser Klickanleitung. Wenn bei der elektronischen Anmeldung Probleme auftreten, können Sie alternativ auch weiterhin das bisherige Prozedere wählen:

1. Laden Sie bitte den "Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit im Rahmen der Masterprüfung Psychologie" sowie den "Themenvorschlag für die Abschlussarbeit im M.Sc. Psychologie" hier herunter.

Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit
Themenvorschlag für die Abschlussarbeit


2. Besprechen Sie zunächst mit Ihrem Betreuer den genauen Titel Ihrer Masterarbeit und wer der/die Zweitgutachter/in sein wird. Füllen Sie dann bitte den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit aus und geben Sie diesen sowie das Themenvorschlagsformular persönlich beim Dezernat 1.2 Studierenden- und Prüfungsverwaltung – im weiteren Verlauf kurz Prüfungsamt genannt – ab.
Sie können und sollten das Formular direkt mit einem (z.B. Adobe-)pdf-Reader an Ihrem PC ausfüllen. Haben Sie hierzu keine Möglichkeit, sollten Sie das Formular – insbesondere das Thema – bitte unbedingt in Druckbuchstaben ausfüllen. Wichtig: Ist das Formular unleserlich ausgefüllt, kann es zu deutlichen Verzögerungen bei der Ausstellung Ihres Zeugnisses kommen, wenn der deutsche oder der englische Titel Ihrer Abschlussarbeit nicht fehlerfrei übernommen werden kann; es liegt also in Ihrem Interesse, das Formular so gut lesbar wie möglich - am besten direkt am PC - auszufüllen.  Der Antrag auf Zulassung wird im Prüfungsamt einbehalten und auf dem Themenvorschlagsformular wird vom Prüfungsamt unter Punkt 1) vermerkt, ob Sie alle für die Zulassung zur Masterarbeit erforderlichen Kriterien erfüllen. Für die Zulassung zur Masterarbeit müssen Sie bereits mindestens 24 ECTS im Masterstudium erworben haben.

3. Geben Sie das durch das Prüfungsamt geprüfte Themenvorschlagsformular Ihrem/Ihrer (Erst-) Gutachter/in und dem/der Zweitgutachter/in zur Unterschrift. Anschließend geben Sie den Themenvorschlag und die Vorschläge für die Ernennung zum/zur Erst- und Zweitgutachter/in beim Prüfungsausschuss ab (Prof. Dr. Christian Bellebaum). Der Prüfungsausschuss bestellt in der Regel innerhalb eines Tages den/die Erst- und Zweitgutachter/in für Ihre Abschlussarbeit und leitet den Themenvorschlag an das Prüfungsamt (Herr Schikora, Geb. 21.02) weiter. Alternativ können Sie den vom Prüfungsausschussvorsitzenden bestätigten Themenvorschlag auch selbst dort abgeben.

Die endgültige Ausgabe des Themas erfolgt durch das Prüfungsamt. Sie erhalten von diesem Nachricht über den Abgabetermin Ihrer Abschlussarbeit. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Themenvergabe durch das Prüfungsamt.

Elektronische Abgabe der Masterarbeit

Sie laden Ihre Abschlussarbeit spätestens am letzten Tag der Bearbeitungsfrist bis spätestens 23:59 Uhr als PDF-Datei im Studierendenportal hoch. Beim Einreichen versichern Sie durch Anklicken einer Checkbox, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Die Personen, die ein Gutachten über Ihre Arbeit anfertigen sollen, bekommen Ihre Arbeit nach einer Prüfung durch die Studierenden- und Prüfungsverwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt.

Betreuerinnen und Betreuer

Mögliche Betreuer/innen und Erst/ZweitgutachterInnen für Master-Abschlussarbeiten finden Sie hier.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten kann der Prüfungsausschuss bei Vorliegen eines wichtigen, nicht der Kandidatin oder dem Kandidaten zuzurechnenden Grundes auf der Grundlage eines Votums der Betreuerin oder des Betreuers die Bearbeitungszeit um maximal vier Wochen verlängern. Für den Antrag kann ein Formular verwendet werden. Wird als wichtiger Grund eine Krankheit angesehen, so ist diese unverzüglich anzuzeigen und durch ein ärztliches Attest zu belegen. Werden Fristen überschritten, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Bachelor-Arbeit nach §8(5) der Prüfungsordnung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Der Antrag ist an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung zu stellen, die ihn an den Prüfungsausschussvorsitzenden weiterleitet, der dann über die Anerkennung des Antrags entscheidet.

Verantwortlichkeit: