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Master-Arbeit

Master-Arbeiten werden laut Prüfungsordnung für den Master-of-Science-Studiengang Psychologie von 2 Personen betreut und begutachtet. Die Kriterien zur Beurteilung von Master-Arbeiten sollen einheitlich sein, damit alle Leistungen am selben Maßstab gemessen werden.

Auf dieser Grundlage beruht eine Liste von Kriterien zur Bewertung von Master-Arbeiten, auf die sich der Prüfungsausschuss des Instituts für Experimentelle Psychologie geeinigt hat. Diese Kriterienliste können Sie in Form einer Vorlage für das Gutachten für Master-Arbeiten hier heunterladen.

Voraussetzungen für die Beantragung einer Abschlussarbeit

Die Master-Arbeit kann erst begonnen werden, wenn bereits mindestens 24 ECTS im Master-Studium erworben wurden.

Prozedere

Besprechen Sie zunächst mit der Person, die Sie betreut, den genauen Titel Ihrer Master-Arbeit und wer das Zweitgutachten anfertigen wird. Dann beantragen Sie das Thema für Ihre Master-Arbeit über das Studierendenportal. Folgen Sie dazu unserer Klickanleitung. Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Antrag und leitet ihn bei positivem Ausgang der Prüfung an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung weiter. Sobald der geprüfte Antrag dort eingegangen ist, beginnt die Bearbeitungsfrist von 6 Monaten. Über jeden dieser Schritte werden Sie durch eine Nachricht an Ihre HHU-E-Mail-Adresse informiert.

Abschlussarbeiten können auf Deutsch – Sie brauchen dann auch eine englische Übersetzung des Titels – oder auf Englisch abgefasst sein (in dem Fall geben Sie im Portal zweimal den englischen Titel ein).

Nur wenn bei der elektronischen Anmeldung Probleme auftreten, wählen Sie die Papierform für Ihren Antrag:

1. Laden Sie bitte den

Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit

sowie den

Themenvorschlag für die Abschlussarbeit
 
herunter.

2. Besprechen Sie zunächst mit der Person, die Sie betreut, den genauen Titel Ihrer Masterarbeit und wer das Zweitgutachten anfertigen wird. Füllen Sie dann bitte den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit aus und geben Sie diesen sowie das Themenvorschlagsformular persönlich beim Dezernat 1.2 Studierenden- und Prüfungsverwaltung ab.
Sie sollten das Formular direkt mit einem PDF-Reader an Ihrem Rechner ausfüllen. Haben Sie hierzu keine Möglichkeit, sollten Sie das Formular – insbesondere das Thema – bitte unbedingt in Druckbuchstaben ausfüllen. Wichtig: Ist das Formular unleserlich ausgefüllt, kann es zu deutlichen Verzögerungen bei der Ausstellung Ihres Zeugnisses kommen, wenn der deutsche oder der englische Titel Ihrer Abschlussarbeit nicht fehlerfrei übernommen werden kann; es liegt also in Ihrem Interesse, das Formular so gut lesbar wie möglich auszufüllen.  Der Antrag auf Zulassung wird im Prüfungsamt einbehalten und auf dem Themenvorschlagsformular wird vom Prüfungsamt unter Punkt 1) vermerkt, ob Sie alle für die Zulassung zur Masterarbeit erforderlichen Kriterien erfüllen. Für die Zulassung zur Masterarbeit müssen Sie bereits mindestens 24 ECTS im Masterstudium erworben haben.

3. Geben Sie das durch das Prüfungsamt geprüfte Themenvorschlagsformular den Personen, die die Gutachten zu Ihrer Arbeit andertigen werden, zur Unterschrift. Anschließend geben Sie den Themenvorschlag und die Vorschläge die Personen, die die Gutachten anfertigen sollen, beim Prüfungsausschuss ab. Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Antrag und leitet bei positivem Ausgang der Prüfung den Themenvorschlag an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung weiter. 

Die endgültige Themenvergabe erfolgt durch die Studierenden- und Prüfungsverwaltung, Sie erhalten Nachricht über den Abgabetermin Ihrer Abschlussarbeit. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Themenvergabe.

Elektronische Abgabe der Masterarbeit

Sie laden Ihre Abschlussarbeit spätestens am letzten Tag der Bearbeitungsfrist bis spätestens 23:59 Uhr als PDF-Datei im Studierendenportal hoch. Beim Einreichen versichern Sie durch Anklicken einer Checkbox, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Die Personen, die ein Gutachten über Ihre Arbeit anfertigen sollen, bekommen Ihre Arbeit nach einer Prüfung durch die Studierenden- und Prüfungsverwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt.

Betreuerinnen und Betreuer

Mögliche Personen, die Sie bei Ihrer Master-Arbeit betreuen können, finden Sie hier. Auf dieser Seite finden Sie Links zu den Informationsseiten aller Arbeitsgruppen zu möglichen Masterarbeitsthemen.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten kann der Prüfungsausschuss bei Vorliegen eines wichtigen, nicht der Kandidatin oder dem Kandidaten zuzurechnenden Grundes auf der Grundlage eines Votums der Betreuerin oder des Betreuers die Bearbeitungszeit um maximal vier Wochen verlängern. Für den Antrag kann ein Formular verwendet werden. Wird als wichtiger Grund eine Krankheit angesehen, so ist diese unverzüglich anzuzeigen und durch ein ärztliches Attest zu belegen. Werden Fristen überschritten, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Bachelor-Arbeit nach § 8 (5) der Prüfungsordnung als mit »nicht ausreichend« (5,0) bewertet. Der Antrag ist an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung zu stellen, die ihn nach einer formalen Prüfung an den Prüfungsausschussvorsitzenden weiterleitet, der dann über die Anerkennung des Antrags entscheidet.

Verantwortlichkeit: