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Anerkennung des Nebenfachs

in den Bachelorstudiengängen Psychologie

Haben Sie Ihr Nebenfach absolviert, so muss dieses von der Nebenfachbeauftragten des Prüfungsausschusses für den Bachelorstudiengang Psychologie anerkannt werden. Folgende Unterlagen müssen dazu eingereicht werden:

  • Der ausgefüllte Antrag auf Anerkennung. Beachten Sie, dass Sie ein Fach benennen müssen, nicht ein Modul. Auch der englische Titel des Fachs soll eingetragen sein.
  • Der oder die Leistungsnachweise im Original, die in der Summe 8 ECTS ergeben.
  • Eine aktuelle Leistungsübersicht (Ausdruck aus dem Studierendenportal) aus der hervorgeht, dass Sie wenigstens eines der beiden Teilmodule „Quantitative Methoden I“ und „Quantitative Methoden II“ absolviert haben, sowie der Erwerb von mindestens 30 Kreditpunkten aus der Orientierungsphase.

Anträge auf Anerkennung können entweder in der Präsenzsprechstunde persönlich oder postalisch eingereicht werden. Bitte senden Sie die Unterlagen dazu an

  • Dr. Katrin Lübke
    Institut für Experimentelle Psychologie
    Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
    Universitätsstr. 1
    40225 Düsseldorf

Ihre Unterlagen werden einbehalten und zusammen mit der Anerkennung an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung geschickt. Zur Sicherheit empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, alle Leistungsnachweise vor der Einreichung zu kopieren.

Während der Vorlesungszeit wird die Anerkennung in der Regel innerhalb von zwei Wochen vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Sie keinesfalls mit einer Anrechnung am selben Tag rechnen können.

Sobald die Studierenden- und Prüfungsverwaltung Ihre Nebenfachnote erfasst hat, erscheint diese auf den Leistungsübersichten, die Sie sich in der Studierenden- und Prüfungsverwaltung ausdrucken lassen können. Auch auf Ihrem Abschlusszeugnis wird der Titel des Nebenfachs erscheinen. Lediglich in der Onlineübersicht ist der Titel des Nebenfachs ggf. nicht sichtbar, jedoch die Absolvierung desselbigen und die zugehörige Note.

 

Informationen für Studierende, die Leistungen einer anderen Universität und/ oder eines anderen Studiengangs anerkennen lassen möchten

Leistungen, die Sie während eines vorangegangenen (abgeschlossenen oder nicht abgeschlossenen) (Fach-)Hochschulstudiums, eines parallelen (Zweit-)Studiums oder während eines Auslandsaufenthaltes abgelegt haben, können als (Teil-)Leistungen für das Nebenfach anerkannt werden. Wenn es sich um Teilleistungen handelt, müssen Sie an der HHU weitere Leistungsnachweise aus demselben Fachbereich erworben haben, sodass Sie insgesamt 8 ECTS bescheinigt haben.

Wenn Sie eine solche Anerkennung vornehmen lassen möchten, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt zu Frau Dr. Lübke auf (in der Regel durch Erscheinen in der Sprechstunde). Falls Sie persönlich in die Sprechstunde kommen, bringen Sie bitte folgenden Unterlagen mit:

  • Den Antrag auf Anerkennung. Füllen Sie diesen gerne schon so weit wie möglich aus, den Titel des Fachs sollten Sie allerdings noch nicht eintragen.
  • Der oder die Leistungsnachweise im Original, die in der Summe 8 ECTS ergeben. Falls es sich hierbei um ein vollständiges Zeugnis handelt, bringen Sie bitte zusätzlich eine Kopie mit. In diesem Fall wird nur die Kopie einbehalten. Sollte Ihr Studiengang keine Kreditpunkte vergeben (wie z.B. der Studiengang Medizin), dann müssen Sie einen Nachweis über entsprechende SWS bzw. Unterrichtsstunden führen, die einem Workload von 240 Stunden entsprechen.
  • Eine aktuelle Leistungsübersicht (Ausdruck aus dem Studierendenportal) aus der hervorgeht, dass Sie wenigstens eines der beiden Teilmodule „Quantitative Methoden I“ und „Quantitative Methoden II“ absolviert haben, sowie der Erwerb von mindestens 30 Kreditpunkten aus der Orientierungsphase.
  • (Falls Sie auch andere Module der Psychologie anerkannt bekommen haben, bringen Sie eine Kopie der Gesamtanerkennung mit)

Bitte beachten Sie:

  • Für das Nebenfach gilt ausnahmsweise nicht, dass Sie die Anerkennung innerhalb der ersten 3 Monate nach Aufnahme Ihres Studiums vornehmen lassen müssen. In der Regel können Sie das zu diesem Zeitpunkt auch noch gar nicht, da Sie noch nicht die Voraussetzungen dazu erfüllen.
  • Sind die Leistungsnachweise benotet, so wird diese Note, ggf. nach Umrechnung und Gewichtung anhand der jeweiligen ECTS, übernommen und eingetragen.
  • Da das Nebenfach im Rahmen eines Hochschulstudiums absolviert wird, können keine Leistungen aus beruflichen Aus- oder Weiterbildungen oder vergleichbare Veranstaltungen anerkannt werden.

 

Verantwortlichkeit: