Anerkennung von Modulen für Studierende, die bereits einen Studienplatz im BSc-Studiengang der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf haben
In anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten absolvierte Module können erst nach Aufnahme des BSc-Studiums und nicht schon bei der Fachsemestereinstufung anerkannt werden. Der folgende Abschnitt gilt deshalb nur für Studierende, deren Antrag auf einen Studienplatz bereits erfolgreich war und die sich schon an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eingeschrieben haben.
Für noch nicht in Düsseldorf eingeschriebene Studierende ist eine Auskunft oder Entscheidung über die Anerkennung oder Anerkennbarkeit einzelner andernorts erbrachter Studienleistungen nicht möglich.
Unmittelbar nach Ihrer Einschreibung in den Bachelorstudiengang Psychologie sollten Sie bei den jeweiligen Modulverantwortlichen Anträge auf Anerkennung ggf. andernorts bereits erbrachter Studienleistungen stellen. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn Sie sich noch nicht für das entsprechende Modul angemeldet und noch keine Prüfung in diesem Modul abgelegt haben.
Über die Anerkennung früherer Studienleistungen entscheidet der BSc-Prüfungsausschuss. Er stützt sich dabei auf das Votum der Modulverantwortlichen, die im hiesigen BSc-Studiengang für Module zuständig sind, die den anzuerkennenden Modulen ähnlich sind.
Bitte beachten Sie, dass ein andernorts erfolgreich absolviertes Modul immer nur für ein Modul in Düsseldorf und nicht für mehrere als Studienleistung anerkannt werden kann; Doppelanrechnungen sind also nicht möglich. Eine Ausnahme bilden lediglich Module, für die andernorts mehr Kreditpunkte als in Düsseldorf gutgeschrieben werden (falls ein andernorts absolviertes Modul beispielsweise aus zusätzlichen Veranstaltungen oder Veranstaltungsinhalten besteht).
Bitte wenden Sie sich zur Anerkennung Ihrer früheren Studienleistungen nach ihrer Einschreibung zunächst an die im Modulhandbuch genannten Verantwortlichen für diejenigen Module, für die Sie andernorts erbrachte Studienleistungen anrechnen lassen möchten. Bitte reichen Sie diesen unbedingt zusammen mit den Bescheinigungen über die von Ihnen bereits andernorts erfolgreich absolvierten Module (einschließlich der dabei erzielten Noten) auch Unterlagen über die genauen Inhalte der von Ihnen besuchten Module ein, z.B. in Form einer Kopie des Modulhandbuches oder einer schriftlichen Aufstellung der in den Modulen behandelten Themen. Sie erhalten dann von den jeweiligen Modulverantwortlichen in Papierform eine Empfehlung bezüglich der Anerkennung des entsprechenden Moduls.
Bitte sammeln Sie zunächst diese Empfehlungen für alle Module (mit Ausnahme der von Prof. Kalenscher anzuerkennden Module). Erst anschliessend, aber noch während der ersten Vorlesungszeit - also spätestens drei Monate nach Ihrer Einschreibung in Düsseldorf - reichen Sie bitte die Originale der Anerkennungsempfehlungen und die Unterlagen über die Studienleistungen, die zu diesen Anerkennungsempfehlungen geführt haben - aber in einem Paket und erst wenn Sie sämtliche Empfehlungen gesammelt haben - bei Frau Brenner im Sekretariat des Prüfungsausschusses ein. Bitte reichen Sie zusätzlich den mit Ihrer Unterschrift versehenen und hier zum Download zur Verfügung stehenden
Gesamtanerkennungsantrag (pdf)
ein. Die Vorlage eines Transcript of Records bzw. Abschlusszeugnisses mit allen Noten aus Ihrem vorherigen Studium ist für die endgültige Anerkennung ebenfalls zwingend erforderlich.
Prof. Kalenscher entscheidet dann zunächst auf der Grundlage der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob die von Ihnen schriftlich eingereichten Studienleistungen für eines der von ihm angebotenen Module anerkannt werden können.
Prof. Kalenscher bestätigt ausserdem abschließend als Prüfungsausschussvorsitzender die von Ihnen vollständig eingereichten und von den anderen Modulverantwortlichen ausgestellten Empfehlungen über die Anerkennung andernorts absolvierter Module und stellt in der Regel innerhalb einer Woche eine Gesamtbescheinigung über alle Modulanerkennungen für das Prüfungsamt aus. Diese Gesamtanerkennungsbescheinigung wird vom Prüfungsausschuss direkt an das Dezernat 1.2 - Studierenden- und Prüfungsverwaltung weitergeleitet, das die anerkannten Module in das elektronische Notenverwaltungssystem überträgt. Sie können und sollten im Studierendenportal prüfen, ob die Noten korrekt übertragen wurden.
Wenn Ihre ersten drei Studienmonate bereits abgelaufen sind oder Sie sich für ein anzuerkennendes Modul schon einmal angemeldet haben oder wenn bereits eine Gesamtanerkennungsbescheinigung ausgestellt wurde, ist aus organisatorischen Gründen und zur Vermeidung von Doppelanerkennungen unter keinen Umständen mehr eine weitere Anerkennung andernorts absolvierter Module möglich. Bitte lassen Sie sich deshalb alle Module, für die Sie eine Anerkennung beantragen, unbedingt schon zu Studienbeginn und gemeinsam in einem einzigen Antrag (und nicht nacheinander in mehreren Anträgen) vom Prüfungsausschussvorsitzenden anerkennen.
Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung einer andernorts erbrachten Studienleistung auch dann nicht mehr möglich ist, wenn Sie im anzuerkennenden Modul in Düsseldorf bereits an einer Prüfung (egal mit welchem Ergebnis) teilgenommen oder sich für eine Prüfung angemeldet haben. Bitte beachten Sie auch, dass eine Doppelanerkennung ein und derselben andernorts erbrachten Studienleistung für unterschiedliche Module in Düsseldorf nicht statthaft ist und der Versuch, eine solche Doppelanerkennung zu bewirken, einen Verstoß gegen §18(3) der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie und § 63(5) des Hochschulgesetzes NRW darstellt.
Bitte teilen Sie Frau Noever bei der Einreichung Ihrer Unterlagen unbedingt Ihre E-Mail-Adresse mit, damit wir Sie auf diesem Weg über die Anerkennung Ihrer Module (und ggf. dabei auftretende Probleme) und über die Weiterleitung der Gesamtanerkennungsbescheinigung an das Prüfungsamt informieren können. In der E-Mail, die Sie nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens von Frau Noever erhalten, bitten wir Sie auch, innerhalb einer Frist etwaige zur Modulanerkennung eingereichte Originale und sonstige Unterlagen wieder abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückgabe von Ihnen eingereichter Unterlagen nicht mehr möglich.