Studium Universale im BSc Psychologie
Allgemeines
Als Beauftragte für das Studium universale im BSc Psychologie helfe ich Ihnen gerne bei Ihren Anliegen. Ich bitte Sie jedoch, sich mit den Inhalten dieser Seite vertraut zu machen, bevor Sie persönlich oder telefonisch zu mir Kontakt aufnehmen. Emails schicken Sie mir bitte nur im Ausnahmefall, in jedem Fall ohne Anhänge und ausschließlich an die rechts verlinkte Funktionsemailadresse.
Aktuelles
Immer aktuell
Zur Anerkennung von Leistungen für das Studium universale, die regulär an der HHU erworben wurden, schicken Sie Ihre Leistungsnachweise zusammen mit einer aktuellen Leistungsübersicht (s.u.) aus dem Studierendenportal als PDF bitte direkt per Email an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung (Herr Schikora).
10.10.2022
- In der Vorlesungszeit findet wieder regulär die Präsenzsprechstunde statt, und zwar donnerstags, 13.00-14.00 Uhr.
15.07.2022
- Die Folien zur aktuellen Informationsveranstaltung zum Studium universale von Donnerstag, den 14.07.2022 um 10.30 Uhr in HS 3B können hier heruntergeladen werden.
Was ist das Studium universale?
Die Prüfungsordnung für den klassischen Bachelorstudiengang Psychologie sieht das Modul S (Studium universale) vor. Das Studium universale bietet die Möglichkeit, über den Tellerrand des eigenen Fachwissens hinaus zu blicken und in andere Fächer hinein zu schnuppern und stärkt daher das Verständnis für Fach- und Disziplinenübergreifende Zusammenhänge. Weitere Informationen finden Sie über die Homepage der Studierendenakademie der HHU Düsseldorf.
Welche Veranstaltungen kommen dafür in Frage?
Das Modul Studium universale kann ausschließlich fakultätsübergreifend belegt werden. Als Studium universale werden also solche Veranstaltungen anerkannt, die einerseits nicht von der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät angeboten werden und andererseits
- folgenden Qualifizierungsprogrammen der Studierendenakademie zugeordnet sind
- dem Kompetenzbereich Studium universale
- dem Kompetenbereich CAREER
- dem Kompetenzbereich Soft & Study Skills
- dem Kompetenzbereich Sprachen (ja, auch wenn es im LSF anders steht. Hier stellt die Psychologie eine Ausnahme dar.)
- oder ursprünglich nicht fürs Studium universale freigegeben waren, aber für die Sie von den Dozierenden ECTS bescheinigt bekommen.
Voraussetzungen für das Modul S
Das Studium universale ist formal keiner Phase des Studiums zugeordnet und kann daher ab dem ersten Semester absolviert werden. Es kann aber erst anerkannt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass mindestens 30 ECTS aus der Orientierungsphase erworben wurden und wenigstens eines der Module Quantitative Methoden I oder Quantitative Methoden II erfolgreich absolviert wurde (§ 17 (3) der Prüfungsordnung). Diese Regelung gilt auch, wenn Leistungen aus einem vorangegangenen Studium oder einem Auslandsaufenthalt anerkannt werden sollen.
Wie viele Kreditpunkte umfasst das Modul?
Für das Studium universale werden Ihnen 4 ECTS angerechnet. Es sind daher für dieses Modul so viele Veranstaltungen zu belegen, dass sie in der Summe mit 4 ECTS bescheinigt werden. Darüber, wie viele Kreditpunkte in einer Veranstaltung bescheinigt werden und welche Leistungen hierfür erforderlich sind, entscheiden die Dozierenden der jeweiligen Veranstaltung.
Benotung und Vermerk im Bachelorzeugnis
Auf dem Bachelorzeugnis wird das Studium universale mit 4 ECTS und dem Zusatz "bestanden" vermerkt. Die jeweils in diesem Modul belegten Einzelveranstaltungen und Veranstaltungstitel werden ebenso wie die Noten nicht aufgelistet. Eine möglicherweise vohandene Note im Studium universale geht nicht in die Bachelor-Gesamtnote ein.
Wie erfolgt die Anerkennung?
Haben Sie Studium-universale-Veranstaltungen besucht, die in der Summe mit 4 ECTS bescheinigt wurden und einen Nachweis dass Sie mindestens 30 ECTS aus der Orientierungsphase erworben wurden und wenigstens eines der Module Quantitative Methoden I oder Quantitative Methoden II erfolgreich absolviert haben, wenden Sie sich mit Ihren ausgestellten Original-Bescheinigungen und dem Leistungsnachweis zur Modulanerkennung an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung (Gebäude 21.02), dort wird die Anerkennung vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bescheinigungen dort verbleiben. Es empfielt sich, vorab Kopien anzufertigen.
Informationen für Studierende, die Leistungen einer anderen Universität und/ oder eines anderen Studiengangs anerkennen lassen möchten
Leistungen, die Sie während eines vorangegangenen (abgeschlossenen oder nicht abgeschlossenen) (Fach-)Hochschulstudiums, eines parallelen (Zweit-)Studiums oder während eines Auslandsaufenthaltes abgelegt haben, können als (Teil-)Leistungen für das Studium universale anerkannt werden. Wenn es sich um Teilleistungen handelt, müssen Sie an der HHU weitere Leistungsnachweise erworben haben, sodass Sie insgesamt 4 ECTS bescheinigt haben. Sollte Ihr Studiengang keine Kreditpunkte vergeben (wie z.B. der Studiengang Medizin), dann müssen Sie einen Nachweis über entsprechende SWS bzw. Unterrichtsstunden führen, die einem Workload von 120 Stunden entsprechen.
Wenn Sie eine solche Anerkennung vornehmen lassen möchten, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt zu Frau Dr. Lübke auf (in der Regel durch Erscheinen in der Sprechstunde). Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Ihre Matrikelnummer der HHU Düsseldorf
- Den oder die Leistungsnachweise im Original, die in der Summe 4 ECTS ergeben. Falls es sich hierbei um ein vollständiges Zeugnis handelt, bringen Sie bitte zusätzlich eine Kopie mit. In diesem Fall wird nur die Kopie einbehalten.
- Eine aktuelle Leistungsübersicht (Ausdruck aus dem Studierendenportal) aus der hervorgeht, dass Sie wenigstens eines der beiden Teilmodule „Quantitative Methoden I“ und „Quantitative Methoden II“ absolviert haben, sowie der Erwerb von mindestens 30 Kreditpunkten aus der Orientierungsphase.
- (Falls Sie auch andere Module der Psychologie anerkannt bekommen haben, bringen Sie eine Kopie der Gesamtanerkennung mit)
Bitte beachten Sie:
- Für das Studium universale gilt ausnahmsweise nicht, dass Sie die Anerkennung innerhalb der ersten 3 Monate nach Aufnahme Ihres Studiums vornehmen lassen müssen. In der Regel können Sie das zu diesem Zeitpunkt auch noch gar nicht, da Sie noch nicht die Voraussetzungen dazu erfüllen (s.o.).
- Da das Studium universale im Rahmen eines Hochschulstudiums absolviert wird, können keine Leistungen aus beruflichen Aus- oder Weiterbildungen oder vergleichbare Veranstaltungen anerkannt werden.
Anträge auf Anerkennung können entweder in der Sprechstunde persönlich oder postalisch eingereicht werden. Bitte senden Sie die Unterlagen zusammen mit einem formlosen Anschreiben nach vorheriger Absprache an:
- Dr. Katrin Lübke
Institut für Experimentelle Psychologie
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf