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Anerkennung von Leistungen nach einem Auslandsaufenthalt

Anerkennung von Studieninhalten

Alle Module des hiesigen B.Sc. oder M.Sc. Studiengangs müssen im Verlauf des Studiums absolviert werden. Im Falle eines Auslandsaufenthalts haben Sie dementsprechend folgende Möglichkeiten:

  • Sie belegen die betroffenen Module bzw. Teilmodule vor dem Auslandsaufenthalt oder holen sie nach.

  • Sie belegen Module im Ausland, welche in Bezug auf Studieninhalte und -umfang (ECTS) äquivalent sind und daher anerkannt werden können.

  • Dabei ist es unbedingt erforderlich, dass Sie frühzeitig, auf jeden Fall aber vor Reiseantritt, im Einzelnen mit den entsprechenden Modulkoordinator/innen (siehe Modulhandbuch Bachelor oder Master) der betreffenden Module Absprachen treffen. Sie müssen sich dabei schriftlich von den Modulkoordinatoren/innen bestätigen lassen, dass Ihnen die Module, die Sie im Ausland belegen möchten, als äquivalent zu den hiesigen Modulen anerkannt werden, falls Sie die Prüfungen im Ausland bestehen werden. Nur in diesem Fall kann eine reibungslose Anerkennung von Studieninhalten und ein Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit gewährleistet werden. Anerkennungen von im Ausland erbrachten Modulleistungen sind häufig auch ohne vorige Absprache möglich, Ihnen kann die Äquivalenz aber nicht garantiert werden.

Beispiel: Sie studieren im B.Sc. Studiengang und wollen im 5. Semester an einer ausländischen Hochschule studieren. Dort werden Sie Veranstaltungen zur klinischen und neurowissenschaftlichen Psychologie belegen, deren Umfang (ECTS) und Inhalte in etwa den Aufbaumodulen "Klinische Psychologie Praktikum" und "Neurowissenschaftliche Psychologie Praktikum" (siehe Modulverlaufsplan) entsprechen. Die Inhalte des Aufbaumoduls "Arbeitspsychologie und Ergonomie Praktikum" könnten Sie nach Absprache im 6. Semester nachholen.

Ablauf der Anerkennung Ihrer Studienleistungen aus dem Auslandsaufenthalt

Nach Ihrer Rückkehr von Ihrem Auslandsaufenthalt an die HHU legen Sie Ihre Leistungsnachweise der Person vor, die das Modul koordiniert, für das Sie Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt bekommen möchten. Das haben Sie mit dieser Person normalerweise vorher abgesprochen (siehe oben). Bitte legen Sie alle Unterlagen vor, die zur Ausstellung der Äquivalenzbescheide relevant sind (etwa Transcripts, Zeugnisse, Modulbeschreibungen). Die für das Modul verantwortliche Person stellt Ihnen dann eine Äquivalenzbescheinigung aus. Aus der Äquivalenzbescheinigung müssen die Kreditpunkte und die Note der Studienleistung aus dem Ausland und die umgerechnete Note in Deutschland hervorgehen.

Diesen Vorgang wiederholen Sie für jedes Modul bei uns, für das Sie Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt bekommen wollen. Erst danach übermitteln Sie gesammelt alle Äquivalenzbescheide an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung, die die anerkannten Module in das elektronische Notenverwaltungssystem überträgt. Bitte prüfen Sie später im Studierendenportal, ob die Noten korrekt übertragen wurden.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Absolvieren eines Auslandsaufenthalts finden Sie hier.

Verantwortlichkeit: