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Anerkennung von Fachsemestern (vor Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz)

Für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Psychologie in Düsseldorf können zum Zwecke einer Fachsemestereinstufung Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen anerkannt werden, soweit ihre Gleichwertigkeit zu Modulen des Masterstudiengangs Psychologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf festgestellt wird. Die vermittelten Kompetenzen und Inhalte, Anrechnungspunkte und Prüfungsanforderungen müssen dabei jedoch vergleichbar sein. Anerkannt werden können nur Studien- und Prüfungsleistungen, die in relevanten psychologischen Kerngebieten erworben wurden. Als relevante psychologische Kerngebiete gelten alle Gebiete der Psychologie, die im MSc-Studiengang Psychologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Form von Modulen gelehrt werden.

Wir haben für Sie alle Informationen in unserem Leitfaden für Quereinsteiger und Ortswechsler zusammengefasst. Lesen Sie diesen unbedingt vor Ihrer Bewerbung durch! Fehlerhafte oder unvollständige Anträge auf Einstufung können nicht bearbeitet werden.

1. Antrag zur Einstufung in ein höheres Fachsemester

Wenn Sie einen Antrag auf Fachsemestereinstufung für eine Einschreibung stellen möchten, verwenden Sie bitte das jeweils aktuelle Antragsformular für die Einstufung in ein höheres Fachsemester.

Der Antrag auf Zulassung zum Studium wird von der Studierenden- und Prüfungsverwaltung rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Den Antrag auf Zulassung zum Studium müssen Sie zusammen mit dem Fachsemestereinstufungsbescheid des Prüfungsausschusses, den Sie zuvor beantragen müssen, beim Prüfungsamt einreichen (sollten Sie keine Fachsemestereinstufung bekommen, können Sie sich folglich nicht für einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester bewerben).

Mit dem Antrag auf Anerkennung von Fachsemestern weisen Sie diejenigen Studienleistungen nach, die bei der Fachsemestereinstufung als äquivalent zu den Studienangeboten im MSc-Studiengang in Düsseldorf berücksichtigt werden sollen. Bitte senden Sie die dafür erforderlichen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist ab dem 15.02. (Anträge für das Sommersemester) bzw. 15.08. (Anträge für das Wintersemester) so früh wie möglich, spätestens aber zum 05.03. (Anträge für das Sommersemester) bzw. 05.09. (Anträge für das Wintersemesteran die nachfolgende Adresse:


Institutskoordinator
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Institut für Experimentelle Psychologie
Gebäude 23.03, Raum 00.81
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf 

Beachten Sie: Bei den genannten Fristen (05.03. bzw. 05.09.) handelt es sich um Ausschlussfristen; es gilt der Poststempel.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn mit Ihrem Antrag folgende Unterlagen vollständig und in einer Sendung eingereicht werden:

  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Eine beglaubigte Kopie der Leistungsnachweise mit Angabe der ECTS-Punkte für diejenigen Veranstaltungen, auf deren Grundlage die Einstufung erfolgen soll
  • Eine beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses inklusive Nachweis über alle im Bachelor erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Transcript of Records)
  • Ergänzende Informationen zu den genauen Modulinhalten (z.B. aus dem Modulhandbuch) in deutscher oder englischer Sprache für die Veranstaltungen, auf deren Grundlage die Einstufung erfolgen soll
  • Eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie keine Module endgültig nicht bestanden bzw. den Prüfungsanspruch in Psychologie nicht verloren haben, und die nicht älter als vier Wochen ist, oder alternativ eine Leistungsübersicht, welche ebenfalls nicht älter als vier Wochen sein darf

Verspätet oder unvollständig oder nicht in einer Sendung eingereichte Unterlagen müssen wir Ihnen leider unbearbeitet zurücksenden. Die bislang häufigsten Fehler waren:

  • Angegebene Prüfungen waren noch nicht absolviert worden
  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung fehlte
  • Die Kopie der Leistungsnachweise mit Angabe der ECTS-Punkte war nicht beglaubigt
  • Es lagen keine ergänzenden Informationen zu den Modulinhalten vor
  • Die ergänzenden Informationen zu den Modulinhalten lagen nicht in deutsch oder englisch, sondern in einer anderen Fremdsprache vor

Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft über die Anerkennbarkeit einzelner Module vorab nicht möglich ist, sondern erst im Zuge der Fachsemestereinstufung erfolgt. Bitte sehen Sie deshalb von diesbezüglichen Nachfragen - die wir aus Zeitgründen nicht beantworten können - ab und legen Sie stattdessen möglichst aussagekräftige Unterlagen bei, um uns die Einstufung zu erleichtern. Bitte beachten Sie auch, dass aus verfahrenstechnischen Gründen eine Nachreichung von Unterlagen nicht möglich ist. Bitte warten Sie deshalb ggf. mit der Beantragung, bis Sie alle Unterlagen beisammen haben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (05.03. bzw. 05.09.) ist eine Nachreichung von Unterlagen weder möglich noch erforderlich.

Zum Wintersemester ist eine Einstufung nur in das 3. Fachsemester möglich. Zum Sommersemester ist eine Einstufung in das 2. oder 4. Fachsemester möglich. In beiden Fällen kann eine entsprechende Einstufung nur vorgenommen werden, wenn die für die Einstufung in das jeweilige Fachsemester erforderlichen Studienleistungen nachgewiesen werden.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags senden wir Ihnen auf dem Postwege einen Bescheid darüber zu, in welches Fachsemester Sie aufgrund Ihrer bisherigen Studienleistungen eingestuft werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Einstufung nur möglich ist, wenn Sie uns Ihren Antrag bis spätestens zum 05.03. bzw. 05.09. zusenden.

2. Antrag auf Zulassung zum Studium

Auch nach erfolgter Fachsemestereinstufung ist die Aufnahme eines Masterstudiums im Fach Psychologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf nur möglich, wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Mit dem Bescheid über Ihre Fachsemestereinstufung und Ihrem ausgefüllten Antrag auf Zulassung zum Studium müssen Sie sich deshalb nach erfolgter Fachsemestereinstufung beim Studierenden- und Prüfungsverwaltung um einen Studienplatz bewerben. Bitte beachten Sie: die Bewerbungsfrist hierfür ist der 15.03. für das Sommersemester und der 15.09. für das Wintersemester (Ausschlussfrist). Eine Nachreichung von Unterlagen ist nach diesem Stichtag weder möglich noch erforderlich.

Die Erfolgsaussichten Ihres Antrages auf einen Studienplatz hängen wesentlich von der Zahl freier Plätze und der Zahl der gestellten Anträge ab, über die im Vorhinein keine Aussage möglich ist. In den letzten Semestern war jedoch die Studienplatzkapazität zu weit mehr als 100% ausgelastet, so dass trotz einer Fachsemestereinstufung in ein höheres Semester keine Studienplätze frei waren. Eine Vorhersage für künftige Semester ist diesbezüglich wegen der Ungewissheit über die Zahl der Rückmeldungen jedoch prinzipiell nicht möglich. Wir bitten Sie deshalb, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen. Falls Sie einen Studienplatz erhalten, werden Sie darüber benachrichtigt.

Verantwortlichkeit: