Prüfungstermine und Krankmeldungen
Die Prüfungstermine für die nächste Prüfungsperiode finden Sie im elektronischen Veranstaltungsverzeichnis LSF unter /Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät/Psychologie/Klausuren. Informationen zum Prozedere bei der Prüfungsanmeldung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Modulteilprüfungen und Prüfungen im Nebenfach nicht alle in LSF abgebildet werden; die Prüfungstermine hierfür erfahren Sie von den jeweiligen Dozenten. Auch für diese Prüfungen gilt jedoch die in der Prüfungsordnung vorgesehene Pflicht zur Teilnahme an der nächstmöglichen Wiederholungsprüfung im Falle des Nichtbestehens.
Die Noten für erfolgreich absolvierte Module werden von den Modulverantwortlichen und dem Prüfungsamt in Ihre Leistungsübersicht übertragen. Noch nicht vollständig absolvierte Module mit noch fehlenden Prüfungsleistungen gelten nach § 9 der Prüfungsordnung ("Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn alle ihre Teilprüfungen bestanden sind") als noch nicht bestanden; sie können deshalb nicht vom Prüfungsamt oder vom Prüfungsausschuss als bestanden bescheinigt werden. Bescheinigungen über den Besuch von Teilveranstaltungen wären prüfungsrechtlich nicht relevant und sind deshalb nicht erforderlich; sie würden keinen Anspruch auf Anerkennung anderswo begründen. Aus diesem Grund können auch die Dozenten und Modulverantwortlichen keine Teilbescheinigungen über noch nicht vollständig absolvierte Module ausstellen.
Prüfungsperioden
Die Prüfungsordnung sieht vor, daß alle Prüfungen in einer der vier Prüfungsperioden abgelegt werden müssen. Zur Erleichterung Ihrer zeitlichen Planung finden Sie nachfolgend eine Übersicht über die Prüfungsperioden in den kommenden Semestern. Jede Prüfungsperiode umfasst immer einen vierwöchigen Zeitraum, und zwar zwei Wochen vor und zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn bzw. Vorlesungsende. Die Termine für den Vorlesungsbeginn und das Vorlesungsende in jedem Semester finden Sie hier.
Ende Wintersemester
Die Prüfungsperiode beginnt zwei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit des WiSe und endet zwei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit des WiSe.
Anfang Sommersemester
Die Prüfungsperiode beginnt zwei Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des SoSe und endet zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des SoSe.
Ende Sommersemester
Die Prüfungsperiode beginnt zwei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit des SoSe und endet zwei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit des SoSe.
Anfang Wintersemester
Die Prüfungsperiode beginnt zwei Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des WiSe und endet zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des WiSe.
Verhalten im Krankheitsfall
Im Falle einer Erkrankung beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise des Akademischen Prüfungsamts zum Verhalten im Krankheitsfall sowie die allgemeinen Informationen des Prüfungsamts. Es gilt folgende Vorgehensweise: Sie müssen unverzüglich, spätestens jedoch am Tag der Prüfung, das Akademische Prüfungsamt durch eine Rücktrittsmeldung über Ihre Erkrankung informieren. Das kann schriftlich, per E-Mail an spv-psychologie(at)uni-duesseldorf.de oder per Fax (unter der Nummer 0211-81-12251) geschehen. Das heißt: Wenn Ihre Krankmeldung erst nach dem Tag der Prüfung eingeht, muss die Prüfung grundsätzlich für nicht bestanden erklärt werden – auch wenn Sie nachträglich ein Attest für den Prüfungstag vorlegen. Bitte kontaktieren Sie nur das Prüfungsamt, nicht die Modulkoordinatoren oder Dozierende.
Zudem sind Sie im Falle einer Erkrankung verpflichtet, dem Prüfungsamt unverzüglich - spätestens innerhalb von vier Tagen ab dem Tag der Prüfung (das heißt: der erste Tag dieser Viertagesfrist ist der Prüfungtag; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen hierbei mit) - ein ärztliches Attest auf dem vom Prüfungsamt hierfür zur Verfügung gestellten Formular einzureichen. Das Überschreiten der viertägigen Frist für die Einreichung eines ärztlichen Attests hat das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge.
Sie müssen also zwei Punkte beachten: 1) Rücktrittsmeldung am Tag der Prüfung und 2) Ärztliches Attest samt Formular innerhalb von vier Tagen ab dem Tag der Prüfung. Bitte achten Sie darauf, beide Schritte fristgerecht vorzunehmen. Die Mitteilung über Ihre Nichtteilnahme ersetzt nicht die fristgerechte Einreichung des Attests und umgekehrt.
Wenn Sie Ihre Prüfungsunfähigkeit ordnungsgemäß belegen, wird nach § 18(2) der Bachelorprüfungsordnung ein neuer Prüfungstermin anberaumt. Bitte setzen Sie sich nach einer wegen Krankheit nicht abgelegten Prüfung mit Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin in Verbindung, um den Termin hierfür zu erfahren.
Nicht abgelegte Prüfungen, für die nicht unverzüglich ein ärztliches Attest vorgelegt wird, gelten nach § 18(2) der Bachelorprüfungsordnung als nicht bestanden. Sie sind im Falle des Nichtbestehens einer Prüfung automatisch für die Wiederholungsprüfung im nachfolgenden Prüfungszeitraum angemeldet. Eine Abmeldung von der Wiederholungsprüfung ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Bachelorprüfungsordnung nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass Ihre Wiederholungsprüfung als nicht bestanden gilt, wenn Sie sich ihr nicht im nächstmöglichen Prüfungszeitraum unterziehen. Bitte setzen Sie sich deshalb rechtzeitig mindestens vier Wochen vor dem Beginn des nächsten Prüfungszeitraums mit dem Prüfer in Verbindung und erfragen Sie von diesem den Prüfungstermin.
Bitte schicken Sie Ihre Rücktrittsmeldung oder Ihr Attest / Formular nicht an Ihre Dozierenden, sondern ausschließlich an das Prüfungsamt.