Fall 4
Sie planen einen Auslandsaufenthalt und belegen keine Veranstaltung, die äquivalent zu Modul Q sind. Ihr Auslandsaufenthalt erstreckt sich nur über das Wintersemester. Sie planen, im Sommersemester hier den zweiten Teil von Modul Q zu absolvieren. In diesem Fall können Sie eine Nachprüfung über die verpassten Inhalte des Wintersemesters ablegen.
- Informieren Sie Frau Dr. Lübke spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit im Wintersemester über Ihren Auslandsaufenthalt.
- Durch die Information von Frau Dr. Lübke erleichtern Sie die Organisation des Moduls, da dann nicht unnötig nach „fehlenden“ Studierenden geforscht werden muss.
- Nehmen Sie NICHT an der Umfrage zu den Kurspräferenzen zu Beginn des Wintersemesters teil.
- Da Sie nicht aktiv an den Kursen im Modul Q im Wintersemester teilnehmen, müssen und sollen Sie keine Angaben zu Ihren Kurspräferenzen machen.
- Melden Sie sich fristgerecht zum Modul Q an. Die Frist endet in der Regel Anfang Dezember.
- Mit der Anmeldung zum Modul Q stellen Sie sicher, dass Sie im Sommersemester in das Modul Q einsteigen können und die Prüfung ablegen können. Eine Nachmeldung zum Modul ist nicht möglich.
- Nachdem Sie einem Kurs für das Sommersemester zugeordnet wurden, sprechen Sie mit Ihrer jeweiligen Dozentin oder Ihrem jeweiligen Dozenten die Organisation einer Nachprüfung ab. Die Nachprüfungen erfolgen so rechtzeitig, dass Sie das Modul regulär im Sommersemester abschließen können.