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Prüfungsperioden, Prüfungstermine und Verhalten im Krankheitsfall

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für die nächste Prüfungsperiode finden Sie im elektronischen Veranstaltungsverzeichnis LSF unter /Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät/Psychologie/Klausuren. Informationen zum Vorgehen bei der Prüfungsanmeldung finden Sie hier.

Modulteilprüfungen und Prüfungen im Nebenfach werden nicht alle in LSF abgebildet; die Prüfungstermine hierfür erfahren Sie von den jeweiligen Lehrenden. Auch für diese Prüfungen gilt jedoch die in der Prüfungsordnung vorgesehene Pflicht zur Teilnahme an der nächstmöglichen Wiederholungsprüfung im Falle des Nichtbestehens.

Die Noten für erfolgreich absolvierte Module werden nach der Meldung durch die Modulverantwortlichen über das Portal von der Studierenden- und Prüfungsverwaltung in Ihre Leistungsübersicht übertragen. Unvollständig absolvierte Module mit fehlenden Prüfungsleistungen gelten nach § 9 der Prüfungsordnung für den Master-of-Science-Studiengang Psychologie als noch nicht bestanden; sie können deshalb nicht  als bestanden bescheinigt werden. Sie können auch nicht als teilweise bestanden bescheindigt werden, weil das in unserer Prüfungsordnung nicht vorgesehen ist.

Prüfungsperioden

Die Prüfungsordnung sieht vor, dass alle Prüfungen in einer der vier Prüfungsperioden abgelegt werden müssen. Zur Erleichterung Ihrer zeitlichen Planung finden Sie nachfolgend eine Übersicht über die Prüfungsperioden in den kommenden Semestern. Jede Prüfungsperiode umfasst immer einen vierwöchigen Zeitraum, und zwar zwei Wochen vor und zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn bzw. Vorlesungsende. Die Termine für den Vorlesungsbeginn und das Vorlesungsende in jedem Semester finden Sie hier.

Ende Wintersemester 

Die Prüfungsperiode beginnt zwei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters und endet zwei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters.

Anfang Sommersemester

Die Prüfungsperiode beginnt zwei Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters und endet zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters.

Ende Sommersemester 

Die Prüfungsperiode beginnt zwei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters und endet zwei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters.

Anfang Wintersemester 

Die Prüfungsperiode beginnt zwei Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters und endet zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters.

Verhalten im Krankheitsfall

Falls Sie aufgrund einer Erkrankung eine Prüfung versäumen, müssen Sie bei der  Studierenden- und Prüfungsverwaltung unverzüglich – spätestens innerhalb von vier Kalendertagen nach der Prüfung (Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen hierbei mit) – ein ärztliches Attest auf dem von der Studierenden- und Prüfungsverwaltung hierfür zur Verfügung gestellten Formular einreichen. Das soll per E-Mail an  geschehen. Bei mündlichen Prüfungen  benachrichtigen Sie bitte auch die Person, bei der Sie die Prüfung ablegen sollen, damit die Person nicht unnötig auf Sie wartet. 

Ein Überschreiten der Frist für die Einreichung eines ärztlichen Attests hat das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge. Die Frist von vier Tagen beginnt nach dem Tag der Prüfung, zu der Sie aus Krankheitsgründen nicht antreten können. Beispiel: Ihre Prüfung beginnt an einem Montag um 8:30 Uhr. Dann muss Ihr Attest bis spätestens Freitag um 23:59 Uhr der gleichen Woche vorliegen. Noch ein Beispiel: Ihre Prüfung beginnt an einem Donnerstag um 12:30 Uhr. Dann muss Ihr Attest spätestens am Montag der kommenden Woche um 23:59 Uhr vorliegen.

Wenn Sie Ihre Prüfungsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest belegen, wird nach § 18(2) der Masterprüfungsordnung ein neuer Prüfungstermin anberaumt. Den Termin erfahren Sie entweder von der Person, bei der Sie geprüft werden sollen, oder Sie werden von der Studierenden- und Prüfungsverwaltung zum nächten regulären Prüfunsgtermin angemeldet.

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