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Kosten

Die Kosten für die Teilnahme am Weiterbildenden Studium betragen für die Regelstudienzeit zurzeit 13.000 €. Die Selbsterfahrungskosten sind darin enthalten. Sie finden untenstehend einen Überblick, wie sich die Gesamtkosten auf die einzelnen Semester verteilen.

Studiengebühren:

1. Semester: 2.500 €
2. Semester: 2.500 €
3. Semester: 2.500 €
4. Semester: 2.500 €
5. Semester: 1.500 €
6. Semester: 1.500 €
Gesamt: 13.000 €

Die Gebühren sind semesterweise zu entrichten.
Für jedes weitere Semester wird eine Pauschale von 300,- Euro erhoben. Dies gilt auch bei einem früheren Beginn vor dem 01.10.

 

Vergütung

Die kooperierenden Einrichtungen für die Praktische Tätigkeit I (Psychiatriejahr) bieten alle eine Vergütung der Praktischen Tätigkeit an. Die Höhe wird von den Einrichtungen unabhängig festgelegt, beläuft sich aber entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mindestens auf 1.000 € pro Monat. Sie können sich über die jeweilige genaue Vergütung direkt bei den Einrichtungen informieren.
Während der praktischen Ausbildung entspricht die Vergütung dem Umfang der durchgeführten Therapiesitzungen. Diese wird immer an den aktuellen Punktwert der KV-Nordrhein angepasst (Auszahlungsanteil 50%, Stand 2025).

 

Finanzierungs­möglichkeiten

Neben der Vergütung der abrechnungsfähigen Leistungen der Praktischen Tätigkeit und Praktischen Ausbildung besteht die Möglichkeit einen Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen (www.bildungskredit.de). Der Kredit ist unabhängig vom Einkommen des Antragsstellers bzw. vom Elterneinkommen.