Jump to contentJump to search

Bafög-Verlängerung

Informationen zur Beantragung der BAFöG-Verlängerung zum Ende des 4. Fachsemesters

Studierende, die Beihilfe nach BAFöG beziehen, müssen zum Ende des 4. Fachsemesters dem Amt für Ausbildungsförderung Ihren Studienfortschritt nachweisen. Die Modalitäten für diesen Nachweis erfahren Sie bei Prof. Bayen, der Beauftragten für die fachinterne Begutachtung dieser Frage.

Responsible for the content: