Fall 2
Sie planen, während Ihres Auslandsaufenthaltes Veranstaltungen zu belegen, die inhaltlich äquivalent zu einem Teil von Modul Q sind, und im Umfang die Hälfte (4 ECTS) von Modul Q abdecken. Ihr Auslandsaufenthalt erstreckt sich nur über das Wintersemester. Sie planen, im Sommersemester hier den zweiten Teil von Modul Q zu absolvieren.
- Kontaktieren Sie rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt Frau Professorin Becker per E-Mail, um eine prospektive Äquivalenzbescheinigung zu beantragen.
- Mit der prospektiven Äquivalenzbescheinigung stellen Sie sicher, dass Ihnen das Modul auch wirklich anerkannt werden kann.
- Die E-Mail muss die anzurechnenden Leistungen aus dem Studiengang oder Auslandsaufenthalt samt Auszügen aus dem jeweiligen Modulhandbuch enthalten und angeben, für welche Leistung die Anerkennung erfolgen soll.
- Informieren Sie Frau Dr. Lübke spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit im Wintersemester über Ihren Auslandsaufenthalt.
- Durch die Information von Frau Dr. Lübke erleichtern Sie die Organisation des Moduls, da dann nicht unnötig nach „fehlenden“ Studierenden geforscht werden muss.
- Nehmen Sie NICHT an der Umfrage zu den Kurspräferenzen zu Beginn des Wintersemesters teil.
- Da Sie nicht aktiv an den Kursen im Modul Q im Wintersemester teilnehmen, müssen und sollen Sie keine Angaben zu Ihren Kurspräferenzen machen.
- Melden Sie sich fristgerecht zum Modul Q an. Die Frist endet in der Regel Anfang Dezember.
- Mit der Anmeldung zum Modul Q stellen Sie sicher, dass Sie im Sommersemester in das Modul Q einsteigen können und die Prüfung ablegen können. Eine Nachmeldung zum Modul ist nicht möglich.
- Reichen Sie nach Ihrer Rückkehr sobald wie möglich Ihre Unterlagen bei Frau Professorin Becker ein, um das Teilmodul anerkennen zu lassen. Da es sich nur um eine Teilanerkennung handelt, erhalten Sie keine Unterlagen zur Vorlage bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung. Ihre Auslandsleistung wird intern verrechnet und erst Ihre vollständige Modulnote wird am Ende des Sommersemesters von uns an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung weitergeleitet.