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Bachelor-Arbeit

NEU: Antworten auf die häufigsten Fragen und zusammenfassende Informationen zum Thema Bachelorarbeit können Sie den Folien der Informationsveranstaltung vom 21.8.2018 entnehmen.

Voraussetzungen 

Die Bachelor-Arbeit kann begonnen werden, sobald alle Prüfungen des ersten Studienabschnittes (Orientierungsphase) abgelegt wurden, 30 weitere Kreditpunkte erfolgreich erworben worden sind und das Experimentelle Praktikum erfolgreich absolviert wurde.

Prozedere

Neu: Seit dem Juli 2016 ist es möglich, Bachelorarbeiten elektronisch über das Studierendenportal anzumelden, wenn Sie zuvor mit Ihrem Betreuer über den geplanten Titel (deutsch und englisch) und den Zweitbetreuer gesprochen haben. Folgen Sie dazu dieser Klickanleitung. Durch die elektronische Anmeldung ersparen Sie sich Zeit und Wege; sie wird deshalb für alle Regelfälle empfohlen. Bitte beachten Sie, dass Sie VOR der elektronischen Anmeldung mit den späteren Gutachtern Ihrer Abschlussarbeit sprechen müssen.

(Nur) wenn bei der elektronischen Anmeldung Probleme auftreten (beispielsweise wenn Ihr Prüfer nicht im Portal eingetragen ist, weil er als externer Prüfer vorgeschlagen wird), können Sie alternativ auch weiterhin das bisherige Prozedere wählen:

  • 1. Laden Sie den "Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit im Rahmen der Bachelorprüfung Psychologie" sowie den "Themenvorschlag für die Abschlussarbeit im BSc Psychologie" hier herunter:
  • 2. Besprechen Sie zunächst mit Ihrem Betreuer den genauen Titel Ihrer Bachelorarbeit und wer der/die Zweitgutachter/in sein wird.
    Füllen Sie dann bitte den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit aus und geben Sie diesen sowie das Themenvorschlagsformular persönlich beim Dezernat 1.2 Studierenden- und Prüfungsverwaltung – im weiteren Verlauf kurz Prüfungsamt genannt – ab.
    Sie können und sollten das Formular direkt mit einem (z.B. Adobe-)pdf-Reader an Ihrem PC ausfüllen. Haben Sie hierzu keine Möglichkeit, sollten Sie das Formular – insbesondere das Thema – bitte unbedingt in Druckbuchstaben ausfüllen. Wichtig: Ist das Formular unleserlich ausgefüllt, kann es zu deutlichen Verzögerungen bei der Ausstellung Ihres Zeugnisses kommen, wenn der deutsche oder der englische Titel Ihrer Abschlussarbeit nicht fehlerfrei übernommen werden kann; es liegt also in Ihrem Interesse, das Formular so gut lesbar wie möglich - am besten direkt am PC - auszufüllen.  Der Antrag auf Zulassung wird im Prüfungsamt einbehalten und auf dem Themenvorschlagsformular wird vom Prüfungsamt unter Punkt 1) vermerkt, ob Sie alle für die Zulassung zur Bachelorarbeit erforderlichen Kriterien erfüllen. Für die Zulassung zur Bachelorarbeit müssen Sie a) alle Prüfungen aus dem 1. Studienabschnitt (Orientierungsphase) bestanden haben, b) das Experimentelle Praktikum (Modul D) erfolgreich absolviert haben und c) mindestens 30 ECTS-Kreditpunkte aus der Kernphase erworben haben.
  • 3. Geben Sie das durch das Prüfungsamt geprüfte Themenvorschlagsformular Ihrem/Ihrer (Erst-) Gutachter/in und dem/der Zweitgutachter/in zur Unterschrift. Anschließend geben Sie den Themenvorschlag und die Vorschläge für die Ernennung zum/zur Erst- und Zweitgutachter/in beim Sekretariat des Prüfungsausschusses ab (Frau Noever, Vergleichende Psychologie). Der Prüfungsausschuss bestellt den/die Erst- und Zweitgutachter/in für Ihre Abschlussarbeit und leitet den Themenvorschlag an das Prüfungsamt (Herr Schikora, Gebäude 21.02/SSC) weiter.

Die endgültige Ausgabe des Themas erfolgt durch das Prüfungsamt. Sie erhalten von diesem Nachricht über den Abgabetermin Ihrer Abschlussarbeit. Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen ab dem Zeitpunkt der Themenvergabe durch das Prüfungsamt.

Da Sie am Ende ein deutsch- und ein englischsprachiges Zeugnis erhalten, müssen Sie bei der Anmeldung sowohl einen deutschen als auch einen englischen Titel angeben. Beide werden später in Ihr entsprechendes Zeugnis unverändert übernommen. Nur wenn Sie Ihre Arbeit auf Englisch schreiben, müssen Sie den englischen Titel sowohl in das Feld für den deutschen als auch in das Feld für den englischen Titel eintragen; denn dann ist später auch Ihrem deutschsprachigen Zeugnis zu entnehmen, dass Sie Ihre Arbeit auf Englisch geschrieben haben.

Das mit dem Titel festgelegte Thema definiert den Gegenstand Ihrer Arbeit und darf nach der Anmeldung nicht mehr ohne Einverständnis des Betreuers und des Prüfungsausschusses geändert werden. Die von Ihnen später abgegebene Fassung der Abschlussarbeit muss deshalb exakt den (deutsch- bzw. englischsprachigen) Titel tragen, den Sie bei der Anmeldung gewählt haben. Bitte überlegen Sie sich deshalb schon vor der Anmeldung den endgültigen Titel Ihrer Arbeit und melden Sie die Arbeit erst an, wenn Sie sich mit Ihrem Betreuer über den genauen Titel Ihrer Arbeit abschließend verständigt haben. Titeländerungen, die das Thema verändern oder die schon vor der Anmeldung hätten vorgenommen werden können, sind nach der Anmeldung aus prüfungsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht mehr möglich. Änderungen des Titels nach erfolgter Anmeldung der Arbeit können deshalb ausschliesslich in besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen und nur mit ausführlicher Begründung beim Prüfungsausschuss beantragt werden, der diese Anträge aus prüfungsrechtlichen Gründen unter Anlegung strenger Maßstäbe prüfen muss. Rein sprachliche Änderungen des Titels (beispielsweise aufgrund von grammatischen und stilistischen Fehlern) sind nach bereits erfolgter Anmeldung ausgeschlossen und müssen deshalb durch eine gründliche Prüfung des Titels vor der Anmeldung vermieden werden.

Elektronische Abgabe der Abschlussarbeit

Sie laden Ihre Abschlussarbeit spätestens am letzten Tag der Bearbeitungsfrist bis spätestens 23:59 Uhr als PDF-Datei im Studierendenportal hoch. Beim Einreichen versichern Sie durch Anklicken einer Checkbox, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Die Personen, die ein Gutachten über Ihre Arbeit anfertigen sollen, bekommen Ihre Arbeit nach einer Prüfung durch die Studierenden- und Prüfungsverwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt.

Als Faustformel für die Bearbeitungsdauer Ihrer Bachelorarbeit sollten Sie 3 Monate Bearbeitungszeit plus 1 Monat Begutachtung = 4 Monate einplanen. Spätestens sollten Sie Ihre Arbeit deshalb am 1. Juni des 6. Semesters anmelden, denn vier Monate später (am 1.10.) beginnt das Masterstudium, und für die Einschreibung in den Masterstudiengang ist der Nachweis der erfolgreichen Beendigung des Bachelorstudiums spätestens am 30.9. erforderlich, weil sonst ihr Masterstudienplatz zugunsten des Nachrückverfahrens verfällt. Wenn Ihre Bachelorarbeit am 30.9. aufgrund einer zu späten Anmeldung und Abgabe noch nicht benotet werden konnte und deshalb als Prüfungsleistung noch nicht bestanden wurde, ist kein zeitlich nahtlos anschließendes Masterstudium möglich; Sie können in diesem Fall frühestens im Folgejahr in das Masterstudium wechseln.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten kann der Prüfungsausschuss bei Vorliegen eines wichtigen, nicht der Kandidatin oder dem Kandidaten zuzurechnenden Grundes auf der Grundlage eines Votums der Betreuerin oder des Betreuers die Bearbeitungszeit um maximal vier Wochen verlängern. Für den Antrag kann ein Formular verwendet werden. Wird als wichtiger Grund eine Krankheit angesehen, so ist diese unverzüglich anzuzeigen und durch ein ärztliches Attest zu belegen. Werden Fristen überschritten, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Bachelor-Arbeit nach §8(5) der Prüfungsordnung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Der Antrag ist an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung zu stellen, die ihn an den Prüfungsausschussvorsitzenden weiterleitet, der dann über die Anerkennung des Antrags entscheidet.

BetreuerInnen

Mögliche Betreuer/innen und Erst/ZweitgutachterInnen für Bachelor-Abschlussarbeiten finden Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses.

Begutachtung

Bachelor-Arbeiten werden laut Prüfungsordnung für den »Bachelor-of-Science«-Studiengang Psychologie  von 2 Personen betreut und begutachtet. Die Kriterien zur Beurteilung von Bachelor-Arbeiten sollen einheitlich sein, damit alle Leistungen am selben Maßstab gemessen werden.

Auf dieser Grundlage beruht eine Liste von Kriterien zur Bewertung von Bachelor-Arbeiten, auf die sich der Prüfungsausschuss des Instituts für Experimentelle Psychologie geeinigt hat. Diese Kriterienliste können Sie hier in Form einer Vorlage für das Gutachten für Bachelor-Arbeiten herunterladen.

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