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Abrechnung

Gesetzlich Versicherte:

Auf den Antrag des Psychotherapeuten hin übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten.
Bitte beachten Sie: Bringen Sie zum jedem neuen Quartal ihre Versichertenkarte mit.


Privatpatienten:

Die Behandlungskosten werden Ihnen entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden Ihnen in der Regel von den privaten Krankenversicherungen erstattet. In welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung und fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an.


Beihilfeberechtigte:

Die Kosten der Behandlung werden dem Patienten entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. Die Beihilfestelle und die in der Regel vorhandene private Krankenversicherung erstatten Ihnen diese Kosten. In welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Beihilfestelle und Ihrer Krankenversicherung in Verbindung und fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an.


Selbstzahler:

Die Behandlungskosten werden Selbstzahlern gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. Der Satz für eine Therapiestunde beträgt entsprechend 100,55€.
 

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