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Anerkennung von Modulen für Studierende, die bereits einen Studienplatz im MSc-Studiengang der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf haben

Voraussetzung für die Anerkennung von Modulen

Für noch nicht in den Master-of-Science-Studiengang Psychologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eingeschriebene Studierende ist eine Auskunft oder gar eine Entscheidung über die Anerkennbarkeit oder die Anerkennung andernorts erbrachter Studienleistungen nicht möglich. Das Folgende gilt deshalb nur für Studierende,  die sich schon in den Master-of-Science-Studiengang Psychologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eingeschrieben haben. Falls Sie eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragt haben, muss diese abgeschlossen sein.

Vorgehen

Unmittelbar nach Ihrer Einschreibung in unseren Master-of-Science-Studiengang Psychologie stellen Sie bei den jeweiligen Modulverantwortlichen Anträge auf Anerkennung anderweitig erbrachter Studienleistungen. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn Sie in dem entsprechenden Modul in unserem Master-of-Science Studiengang Psychologie noch keine Prüfungsleistung erbracht haben. Am besten beantragen Sie sofort eine Anerkennung anderweitig erbrachter Studienleistungen.

In einem vorangegangenen Bachelor-Studium erbrachte Studienleistungen können nicht erneut für das Master-of-Science-Studium angerechnet werden, da der damit erworbene Bachelor-Abschluss Grundlage Ihrer Zulassung zu unserem Master-of-Science-Studiengang war. Anerkennungsfähig sind jedoch an anderen Universitäten absolvierte Module eines Master-Studiums, soweit diese inhaltlich mit den Inhalten von Modulen in unserem Master-of-Science-Studiengang übereinstimmen.

Über die Anerkennung früherer Studienleistungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Er stützt sich dabei auf das Votum der Modulverantwortlichen, die in unserem Master-of-Science-Studiengang für Module zuständig sind, die den anzuerkennenden Modulen ähnlich sind.

Ein andernorts erfolgreich absolviertes Modul kann immer nur für ein Modul in unserem Studiengang anerkannt werden; Doppelanrechnungen sind nicht möglich.

Bitte wenden Sie sich zur Anerkennung Ihrer früheren Studienleistungen nach ihrer Einschreibung zunächst an die im Modulhandbuch genannten Verantwortlichen für diejenigen Module, für die Sie anderweitig erbrachte Studienleistungen anrechnen lassen möchten. Den Modulverantwortlichen reichen Sie zusammen mit den Bescheinigungen über die von Ihnen in einem anderen Studiengang erfolgreich absolvierten Module (einschließlich der dabei erzielten Noten) auch Unterlagen über die genauen Inhalte der von Ihnen besuchten Module ein, z. B. in Form einer Kopie des Modulhandbuches oder einer schriftlichen Aufstellung der in den Modulen behandelten Themen. Sie erhalten dann von den jeweiligen Modulverantwortlichen eine Empfehlung als Grundlage für die Anerkennung des entsprechenden Moduls. In dieser Empfehlung wird die Äquivalenz der andernorts erbrachten Studienleistungen zu hier zu erbringenden Studienleistungen festgestellt.

Bitte sammeln Sie zunächst diese Empfehlungen für alle Module. Erst anschließend, aber noch während der ersten Vorlesungszeit – also innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Einschreibung in unseren Studiengang – reichen Sie bitte die Anerkennungsempfehlungen und die Unterlagen über die Studienleistungen, die zu diesen Anerkennungsempfehlungen geführt haben, ein. Bitte reichen Sie alles in einem Paket ein und erst wenn Sie sämtliche Empfehlungen gesammelt haben und zwar per E-Mail beim Prüfungsausschussvorsitzenden . Bitte reichen Sie zusätzlich den hier zum Download zur Verfügung stehenden Gesamtanerkennungsantrag (pdf) ein. Die Vorlage eines Transcript of Records bzw. Abschlusszeugnisses mit allen Noten aus Ihrem vorherigen Studium ist für die endgültige Anerkennung ebenfalls erforderlich.

Der Prüfungsausschussvorsitzende bestätigt abschließend die von Ihnen eingereichten und von den Modulverantwortlichen ausgestellten Empfehlungen über die Anerkennung anderweitig absolvierter Module und stellt eine Gesamtbescheinigung über alle Modulanerkennungen aus. Diese Gesamtanerkennungsbescheinigung wird direkt die Studierenden- und Prüfungsverwaltung weitergeleitet, das die anerkannten Module in das elektronische Notenverwaltungssystem überträgt. Sie können und sollten im Studierendenportal prüfen, ob die Noten korrekt übertragen wurden.

Nach Ausstellung der Gesamtanerkennungsbescheinigung ist zur Vermeidung von Doppelanerkennungen keine weitere Anerkennung andernorts absolvierter Module mehr möglich. Bitte lassen Sie sich deshalb alle Module, für die Sie eine Anerkennung beantragen, unbedingt gemeinsam in einem einzigen Antrag (und nicht nacheinander in mehreren Anträgen) vom Prüfungsausschussvorsitzenden anerkennen.

Noch einmal, weil es wirklich wichtig ist: Die Anerkennung einer andernorts erbrachten Studienleistung ist nicht mehr möglich, wenn Sie im anzuerkennenden Modul in unserem Studiengang bereits eine Prüfungsleistung haben.  Auch ist eine Doppelanerkennung ein und derselben anderweitig erbrachten Studienleistung für unterschiedliche Module in Düsseldorf nicht statthaft. Der Versuch, eine solche Doppelanerkennung zu bewirken, stellt einen Verstoß gegen § 18 (3) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Psychologie und § 63 (5) des Hochschulgesetzes NRW dar.

Anerkennung von Studieninhalten nach einem Auslandsaufenthalt

Informationen zur Anerkennung von Studieninhalten nach einem Auslandsaufenthalt finden Sie hier.

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