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Wichtige Hinweise des Prüfungsausschusses

Wichtige Hinweise des Prüfungsausschusses

Liebe Studierende im Diplomstudiengang Psychologie,
um Ihnen unnötige Wege und Probleme zu ersparen und Ihnen die Organisation des Prüfungsablaufs zu erleichtern, finden Sie im folgenden einige Hinweise zu häufig nachgefragten Themen.

Bitte beachten Sie, daß es am Institut für Experimentelle Psychologie mehrere Prüfungsausschüsse gibt: für den Diplomstudiengang, für den Bachelorstudiengang und für den Masterstudiengang. Die nachfolgenden Hinweise gelten nur für das Diplomstudium. Sollten Sie noch Fragen haben: In allen den Diplomstudiengang Psychologie betreffenden Angelegenheiten können Sie sich außer an den Prüfungsausschuß auch an die von undefinedFrau Dr. Lübke angebotene undefinedStudienberatung wenden oder die undefinedFachschaft kontaktieren. Bitte stellen Sie in allen Fällen sicher, daß Sie vorab die einschlägigen Abschnitte der Prüfungsordnung genau gelesen haben, und nehmen Sie in Ihren Anfragen darauf Bezug. Bitte geben Sie auch immer ihr Semester und ihren genauen Studiengang, sowie ggf. bereits erworbene Scheine und abgelegte Prüfungen an (da diese Angaben für die Beantwortung von Anfragen häufig benötigt werden

Themen:

  • Formulare für die Prüfungsanmeldung
  • Benachrichtigung der Prüfer(in) im Falle eines Prüfungsrücktritts
  • Anerkennung von Berufspraktika
  • Anerkennung von Forschungspraktika
  • Ernennung von zusätzlichen Diplomarbeits-PrüferInnen
  • Hinweise zu Freiversuchen
  • Fristen für die Anmeldung der Diplomarbeit
  • Extern angefertige Diplomarbeiten
  • Antrag auf Änderung des Titels der Diplomarbeit
  • Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
  • Erklärung zur Selbständigkeit der Bearbeitung
  • Bewertung von Diplomarbeiten

 

Formulare für die Prüfungsanmeldung

finden Sie beim undefinedPrüfungsamt.

 

Benachrichtigung der Prüfer(in) im Falle eines Prüfungsrücktritts

Jeder Kandidat kann sich nach § 8, Absatz 1 der undefinedPrüfungsordnung für den Diplomstudiengang Psychologie bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Begründung von einer Fachprüfung abmelden. Die Abmeldung muss schriftlich (eine E-Mail wird nicht anerkannt) an das Akademische Prüfungsamt geschickt werden. Im Falle einer Erkrankung beachten Sie bitte die Hinweise des Akademischen Prüfungsamts zum Verhalten im Krankheitsfall. Es gilt folgende Vorgehensweise: Sie müssen unverzüglich, spätestens jedoch vor Prüfungsbeginn, das Akademische Prüfungsamt über Ihre Erkrankung informieren. Das kann schriftlich, per E-Mail an psychologie@verwaltung.uni-duesseldorf.de oder per Fax (unter der Nummer 0211-81-12251) geschehen. Bitte beachten Sie: Zeitgleich benachrichtigen Sie bitte unbedingt auch den Prüfer / die Prüferin, denn Ihre Krankmeldung wird vom Prüfungsamt nicht automatisch weitergeleitet. Wenn Sie es versäumen, den Prüfer / die Prüferin zu benachrichtigen, wartet diese(r) sowie der/die Beisitzer(in) zum angesetzten Prüfungszeitpunkt vergeblich auf Sie.

 

Anerkennung von Berufspraktika

Für die Anerkennung von Berufspraktika und die Anmeldung zur Diplomarbeit nach der letzten mündlichen Prüfung gelten die Regelungen in der undefinedPrüfungsordnung für den Diplomstudiengang Psychologie, welche Sie zu Beginn Ihres Studiums lesen und mit deren Inhalt Sie sich vertraut machen sollten.
Die Prüfungsordnung fordert in § 16 (3), "bei dem Antrag auf Zulassung zur letzten Fachprüfung Bescheinigungen über zwei im Studienabschnitt nach der Diplom-Vorprüfung durchgeführte berufsorientierte Praktika von je sechs Wochen Mindestdauer an zwei ihrer Art nach hinreichend verschiedenen Stellen beizufügen. Diese Tätigkeit soll von einer Diplom-Psychologin oder einem Diplom-Psychologen angeleitet werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses".
Bitte legen Sie deshalb zur Anerkennung Ihrer beiden Praktika jeweils eine von einem Diplom-Psychologen unterschriebene Bescheinigung (beispielsweise in Form eines Praktikumszeugnisses) vor,

  • aus der hervorgeht, daß das Praktikum mindestens sechs Wochen und in Vollzeit, d.h. mit > 35 Stunden pro Woche absolviert wurde (bei Teilzeitbeschäftigung über einen entsprechend verlängerten Zeitraum)
  • in der Art und Inhalte des Praktikums auf mindestens zwei Seiten beschrieben werden (ein Zweizeiler mit Ort und Datum genügt nicht).


Um unnötigen Stress zu vermeiden und einen ausreichenden Zeitpuffer für Rückfragen einzuplanen, warten Sie bitte mit der Anerkennung Ihres Praktikums nicht bis kurz vor der Prüfungsanmeldung, sondern lassen Sie Ihre Praktika anerkennen, sobald Sie das zweite Praktikum absolviert haben. Bitte legen Sie dabei zusammen mit ihrer Originalbescheinigung über das Absolvieren des Praktikums eine Kopie vor. Wenn Sie ein Praktikum an einer Stelle durchführen möchten, an der Sie nicht von einem/r Diplom-Psychologen/in betreut werden können, ist dies in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung möglich; legen Sie bitte in diesem Falle vorab (d.h. vor Beginn des Praktikums) eine Beschreibung des geplanten Praktikums vor, weil nachträglich Praktika nur noch mit der Unterschrift eines/r betreuenden Diplompsychologen/in anerkannt werden können.

 

Anerkennung von Forschungspraktika

Nach einem Beschluß des Prüfungsausschusses (Diplom) vom 31.8.2009 können künftig - analog zu einer entsprechenden Regelung im Bachelorstudiengang - auch im Diplomstudiengang Forschungspraktika am Institut für Experimentelle Psychologie als Praktikumsleistung im Rahmen der Diplomprüfungsordnung anerkannt werden.
Eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft kann dabei jedoch nicht als Pflichtpraktikum angerechnet werden, weil es sich hier um eine entlohnte Tätigkeit handelt, bei welcher der Studierende formal nicht wie bei einem Praktikum in ein Ausbildungsverhältnis eingebunden ist. Ziel eines Praktikums ist jedoch die Etablierung und Verbesserung psychologischer Fertigkeiten; nur ein Praktikumsbetreuer ist - im Gegensatz zu einem Arbeitgeber - verpflichtet, Studierende entsprechend auszubilden.

 

Ernennung von zusätzlichen Diplomarbeits-PrüferInnen

Entsprechend eines Beschlusses des Diplom-Prüfungsausschusses sind ab sofort diplomierte und promovierte InstitutsmitarbeiterInnen nach §18 der Prüfungsordnung berechtigt, Diplomarbeiten als Prüfer zu betreuen (der zweite Prüfer muß dann jeweils eine(r) der Professor(inn)en des Instituts sein).

 

Hinweise zu Freiversuchen

Die Diplom-Prüfungsordnung sieht dazu folgendes vor:
§ 24
(1) Legt eine Kandidatin oder ein Kandidat innerhalb der Regelstudienzeit spätestens bis zu dem in § 4 Abs. 2 vorgesehenen Zeitpunkt und nach ununterbrochenem Studium eine Fachprüfung des Hauptstudiums ab und besteht sie oder er diese Prüfung nicht, so gilt sie als nicht unternommen (Freiversuch).
(...)
 (5) Wer eine Fachprüfung bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den Absätzen 1 bis 4 bestanden hat, kann zur Verbesserung der Fachnote die Prüfung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf einmal wiederholen. Der Antrag auf Zulassung ist zum nächsten Prüfungstermin zu stellen.

Wichtig ist dabei der Satz »innerhalb der Regelstudienzeit spätestens bis zu dem in § 4 Abs. 2 vorgesehenen Zeitpunkt«.
Hierzu steht in
§ 4
(2) [...] Die studienbegleitenden Fachprüfungen im Rahmen der Diplomprüfung sollen im Prüfungszeitraum am Ende der Vorlesungszeit des achten Fachsemesters abgeschlossen sein. [...]

Für alle, die im Sommersemester im 8. Fachsemester sind, ist der »Prüfungszeitraum am Ende der Vorlesungszeit« also die Prüfungsperiode im Juli. In dieser Periode sind noch Freiversuche möglich; in der Prüfungsperiode im Oktober hingegen nicht mehr, denn diese Periode liegt zwar am Ende des 8. Fachsemesters, aber nicht - wie in §4(2) gefordert - am Ende der Vorlesungszeit des achten Fachsemesters.
Bitte beachten Sie dies bei der Planung möglicher Freiversuche.

 

Fristen für die Anmeldung der Diplomarbeit

Für die nach der letzten Fachprüfung im Hauptdiplom anstehende, abschließende Diplomarbeit gelten folgende Fristen:
"Der Antrag auf Zulassung ist innerhalb von acht Wochen nach Bestehen der letzten Fachprüfung zu stellen.. Versäumt die Kandidatin oder der Kandidat diese Frist ... besorgt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses von Amts wegen die Zulassung und die Themenstellung" (PO § 16, Satz 6). "Die Ausgabe des Themas der Diplomarbeit muss spätestens zwölf Wochen nach Bestehen der letzten Fachprüfung erfolgt sein" (PO § 18, Satz 5).
Bitte beachten Sie diese Fristen und beantragen Sie die undefinedZulassung zur Diplomarbeit innerhalb von acht Wochen nach Ihrer letzten mündlichen Prüfung; andernfalls kann Ihnen zwölf Wochen nach Bestehen der letzten Fachprüfung von Amts wegen ein Thema zugeteilt werden. Vermeiden Sie dies, indem Sie sich rechtzeitig - also spätestens gleich nach Ihrer letzten mündlichen Hauptdiplomprüfung - um einen Betreuer für Ihre Diplomarbeit kümmern, und sich fristgemäß anmelden.

 

Extern angefertigte Diplomarbeiten

Nach § 18(3) der Prüfungsordnung gilt: Im Ausnahmefall darf die Diplomarbeit mit vorheriger Zustimmung des Prüfungsausschusses in einer Institution außerhalb des Faches Psychologie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ausgeführt werden, wenn ihr Thema der Psychologie entstammt und wenn sie dort von einer in Forschung und Lehre tätigen Professorin oder einem in Forschung und Lehre tätigen Professor oder Privatdozenten betreut wird. Die zweite Prüferin oder der zweite Prüfer muß eine hauptamtlich an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätige Professorin oder Professor oder eine habilitierte wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Faches Psychologie innerhalb der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sein.
Falls Sie Ihre Diplomarbeit extern anfertigen wollen, gilt also: Bitte beachten Sie, daß extern durchgeführte Diplomarbeiten nach der Prüfungsordnung einen Ausnahmefall darstellen und der vorherigen Zustimmung des Prüfungsausschusses bedürfen. Die Aufnahme der Arbeit an einer externen Diplomarbeit ohne die vorherige Zustimmung des Prüfungsausschusses und zweier prüfungsberechtigter Betreuer ist nicht zulässig.

 

Antrag auf Änderung des Titels der Diplomarbeit

In Ausnahmefällen kann nach erfolgter Zulassung, das heißt nach Aushändigung der schriftlichen Aufgabenstellung und der Festlegung der Prüfer und der Bearbeitungsfrist, eine geringfügige Änderung des Themas Ihrer Diplomarbeit notwendig werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit dem hier verfügbaren schriftlichen Antrag, der zuvor von Ihrem Erst- und Zweitgutachter unterschrieben werden muß, an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

 

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit

§ 18 (7) der Prüfungsordnung sieht vor:
"Das Thema und die Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Diplomarbeit innerhalb der vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann. Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit einmalig um bis zu vier Wochen, bei einem empirischen, experimentellen oder mathematischen Thema um bis zu sechs Wochen verlängern. Das Thema kann nur einmal, innerhalb der ersten zwei Monate, und nur aus triftigen Gründen und mit Einwilligung der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zurückgegeben werden."
Eine einmalige Verlängerung ist also in Ausnahmefällen möglich, eine weitere Verlängerung jedoch ausgeschlossen. Anträge auf Verlängerung müssen begründet und von beiden Betreuern befürwortet und unterschrieben werden.

 

Erklärung zur Selbständigkeit der Bearbeitung

§18 (9) der Prüfungsordnung sieht vor:
"Bei der Abgabe der Diplomarbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie ihre oder er seine Arbeit selbständig verfaßt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat".
Bitte vergessen Sie nicht, Ihrer Diplomarbeit eine entsprechende Erklärung beizufügen. Sie muß handschriftlich unterschrieben sein und soll der Arbeit nicht als bloßes Blatt, sondern in gebundener Form beiliegen.

 

Bewertung von Diplomarbeiten

Hinweise zur Bewertung von Diplomarbeiten finden Sie undefinedhier

Verantwortlichkeit: